493: Ronald S. Lauder: Rückgabe der NS-Raubkunst oder Entschädigung

Auf Einladung des Moses Mendelssohn Zentrums für europäisch-jüdische Studien hat der Präsident des jüdischen Weltkongresses, Ronald S. Lauder, über den Umgang mit der NS-Raubkunst gesprochen. Dabei hat er einen Vorschlag gemacht, der von Einsicht, Gerechtigkeitssinn, Überblick, Versöhnungsbereitschaft und Klarheit gekennzeichnet ist (FAZ 31.1.14). Der Vortrag fand im Dokumentationszentrum Topographie des Terrors statt.

„Der Fall Gurlitt in München ist nur die jüngste Facette in diesem Bühnenstück, welches noch kein Ende gefunden hat und das weiterhin unser kollektives Gewissen belastet. Raubkunst findet sich überall. Sie hängt in Regierungsbüros, in Museen und in privaten Sammlungen. Sie sollte an die Opfer des Holocaust und deren Erben zurückgegeben werden.

Es kann nicht bestritten werden, dass die Rückgabe erschwert wird durch eine Reihe von Faktoren. Da ist zum einen die nach 1945 sehr komplexe Rechtslage, und zum anderen ist da die Angst der Leute, ein Kunstwerk zu verlieren, welches sie für teures Geld erstanden haben, ohne zu wissen, dass es einst seinem jüdischen Besitzer abgepresst wurde. Dennoch: es wäre zutiefst unehrlich, wenn wir hier nicht auch das Zögern vieler Regierungsbeamter und Museen ansprächen, die sich wider besseres Wissen weigern, ein von den Nazis geraubtes Kunstwerk an dessen rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.“

„Doch dann wurde schnell klar, dass das Problem nicht gelöst werden kann, weil es kein eindeutiges Gesetz dazu gibt in Deutschland.“

„Es gibt Museen in Deutschland, die wissentlich von den Nazis geraubte Kunst in ihrem Besitz haben – oder dies als Experten zumindest wissen sollten. Weil aber niemand je Ansprüche auf diese Werke gestellt hat, haben diese Museen sich gesagt: Wenn niemand darum weiß, ist es doch okay, die Werke zu behalten.“

„Man kann es doch nicht den Opfern des Holocaust oder ihren Nachfahren auferlegen, Tausende von Kunstsammlungen in Deutschland zu durchforsten, um herauszufinden, was einem vor siebzig Jahren entwendet wurde. Wenn Ihr Auto gestohlen wird, ist es doch auch nicht Ihre Pflicht, in jeder Werkstatt, bei jedem Gebrauchtwagenhändler und auf jeder Straße des Landes nachzusehen, ob es vielleicht auffindbar ist. Und wenn jemand dem Dieb Ihr gestohlenes Auto deutlich unter Marktwert abkauft oder es als Geschenk annimmt, ohne nachzufragen, dann sollte er Grund zur Annahme haben, dass es gestohlen wurde. Warum aber sollten wir bei einem Picasso, einem Chagall oder einem Matisse anders verfahren als bei einem Auto?“

„Deutschland ist nach 1945 in beispielhafter Art und Weise mit den Folgen des Holocaust umgegangen. Das war ein Beispiel für den Rest der Welt. Deutschland hat Lösungen gefunden für Fragen wie die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, den Umgang mit sogenannten ’namenlosen Bankkonten‘ oder Versicherungspolicen. Deutschland lehrt seine Kinder, wozu das Verhalten der Nazis geführt hat. Das moderne Deutschland hat sich anständig verhalten im Umgang mit jüdischen Opfern und mit den Folgen des Zweiten Weltkriegs. Und Deutschland ist ein wichtiger Freund Israels.

Ich möchte Deutschland deswegen ermutigen, in gleicher Weise mit dem Problem Raubkunst umzugehen und nicht nur zu warten, bis Ansprüche geltend gemacht werden, und dabei insgeheim zu hoffen, dass sich über alles der Mantel des Vergessens breitet. Deutschland muss bestehende Verjährungsfristen so verändern, dass der Kunstraub während des Zweiten Weltkrieges nicht länger verjährt ist. Selbstverständlich macht es grundsätzlich Sinn, Verjährungsfristen im Gesetzbuch stehen zu haben. Gesellschaften brauchen ein Instrument wie einen Schlussstrich. Aber niemand hat doch daran gedacht, dass diese Verjährungsfristen auch auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und für Kriegsverbrechen Anwendung finden sollten.“

„Ich schlage deshalb vor, dass auf der Grundlage der Washingtoner Erklärung von der Bundesregierung und den Ländern eine Kommission eingesetzt wird. Eine solche Zusatzerklärung würde eine Überprüfung von Sammlungen in staatlichem oder Museumsbesitz vorsehen, sofern Ansprüche geltend gemacht werden. Wir brauchen … eine umfassende Überprüfung dieser Sammlungen – und im Anschluss eine Suche nach den ursprünglichen Besitzern der geraubten Werke.“

„Die Kommission sollte erstens die Sammlungen von Kunstmuseen überprüfen. Zweitens einen Bericht und Schlussfolgerungen verfassen. Drittens versuchen, die Opfer beziehungsweise deren Erben zu ermitteln. Und viertens eine gerechte und faire Entschädigung anbieten. Nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums könnte das Verfahren dann abgeschlossen werden.“

 

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