Reiner Burger (FAS 11.10.20) schreibt anlässlich von „Bergisch Gladbach“ über Pädokriminelle:
„‚Bergisch Gladbach‘ zeigt wieder exemplarisch, wie skrupellos Pädokriminelle das Internet für ihre Machenschaften nutzen. In Chats besprechen sie Missbrauchshandlungen an ihren Kindern, stacheln sich gegenseitig an, geben sich Tipps, wie man ein Opfer gefügig macht, tauschen Fotos und Filme ihrer Verbrechen. Besonders riskant ist das bisher nicht. Denn den Ermittlern steht das mit Abstand wirksamste Mittel im Kampf gegen digital vernetzte Kinderschänder nicht zur Verfügung: die Vorratsdatenspeicherung. Tausende Verfahren versanden, weil die Telekommunikationsfirmen die IP-Adressen, die bei jeder Einwahl ins Internet neu vergeben werden, nicht vorhalten müssen.
Deshalb ist es eine ausgesprochen gute Nachricht, dass der Europäische Gerichtshof seine bisher strikt ablehnende Haltung zur Vorratsdatenspeicherung aufgeweicht hat … Die Luxemburger Richter ließen mit Verweis auf Verbrechen wie Kindesmissbrauch .. die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu. Die Bundesregierung muss nun prüfen, wie der neue Spielraum ausgeschöpft werden kann. Ausreden gibt es nicht mehr.“