3012: Jacques Schuster über die Demo in Berlin

Jacques Schuster (Welt 29.8.20) schreibt über die doch genehmigte Demo der Corona-Gegner in Berlin gemeinsam mit Rechtspopulisten, Reichsidentitären und Neonazis:

„Damit kein Missverständnis entsteht: Selbst brüllende Verirrte, geistige Raufbolde und verschwitzte Mataphysiker haben ein Recht auf Protestmärsche und Budenzauber. Ein Recht auf Gewalt und Verstöße gegen die derzeit herrschenden Hygieneregeln auf Berliner Straßen haben sie aber nicht. Auch dies scheibt das Grundgesetz in Arikel acht (Absatz zwei) vor. Schon vor Jahrzehnten hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen sei. Mit anderen Worten: Demonstrieren darf nur, wer dies gewaltfrei tut und die Auflagen des Staates erfüllt. Wer sie missachtet, hat mit der Härte des Rechtsstaats zu rechnen.“

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