Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Sie ist verhältnismäßig und dient „gewichtigen Gemeinwohlbelangen“.Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft und wurde verlängert. Sie gibt den Länern die Möglichkeit zur Begrenzung von Mietsteigerungen (SZ 18.2.26).