Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die „Junge Welt“ eine „kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung“ ist und insofern in Verfassungsschutzberichten auftauchen darf. Das hatte die Zeitung im Eilverfahren verhindern wollen. Dafür sah das Verwaltungsgericht keinen ausreichenden Grund. Es sei der Zeitung zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten (SZ 22.3.22).