Im Überprüfungsverfahren der FU Berlin zum Promotionsverfahren von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) war der Ministerin eine Rüge erteilt worden. Eine solche ist aber rechtlich gar nicht vorgesehen. Weder an der FU noch an der HU noch an der Universität der Künste. Der forschungspolitische Sprecher der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Adrian Grasse, hat den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) nun gefragt, wann er seine Rechtsaufsicht in Gestalt des Wissenschaftsrats wahrnehmen wolle, wenn das Verfahren nicht rechtmäßig abgelaufen sei. Müller sieht keine Beanstandungen. Darin sieht Grasse ein „verheerendes Signal“ für junge Wissenschaftler, wenn eine „prominente Genossin einen Ministerbonus“ bekommt.
Die FU hatte keine externen Gutachter mit der Überprüfung der Dissertation beauftragt, sondern eine interne Prüfungskommission der Universität damit betraut, an deren Besetzung die Doktormutter Giffeys, Prof. Dr. Tanja Borzel, beteiligt gewesen sein soll. Adrian Grasse hat nun Akteneinsicht beantragt. Die kann verweigert werden, „soweit überwiegende öffentliche Interessen oder überwiegende private Interessen an der Geheimhaltung dies zwingend erfordern“. Franziska Giffey ist ja eine öffentliche Person. Sie will Ende Oktober gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh für das Amt der Parteivorsitzenden kandidieren (Heike Schmoll, FAZ 22.8.20).