2503: Grenzen der Recherche

Das RTL-Format „Team Wallraff“ unter Leitung des Enthüllungsaltmeisters Günter Wallraff hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Dort wird vorzugsweise mit verdeckter Kamera gearbeitet. Im vorliegenden Fall ging es um Missstände in der geschlossenen Psychiatrie, gegen deren Präsentation zwei Pflegekräfte und ein Patient geklagt hatten. Einmal waren die Aufnahmen unzureichend verpixelt. Andererseits waren die Aufnahmen eines Patienten unzulässig, obwohl sie in der Endfassung gar nicht aufgetaucht waren. RTL muss die Kosten des Verfahrens tragen, weil es den Rechtsstreit wohl verloren hätte (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Der Anwalt, der die Pflegekräfte und den Patienten vertreten hat, sieht in dem Urteil ein Grundsatzurteil: „Das OLG sagt damit: Nein, ihr könnt nicht im Trüben fischen und einfach drauflos filmen.“ RTL: „Diese Sendung wird weiterhin Missstände aufdecken.“ Im Grundsatz gilt üblicherweise, dass es ein erhebliches öffentliches Interesse geben muss und über Undercover-Recherchen Informationen erlangt werden können, die anders kaum zu beschaffen sind. So steht es im Pressekodex. Für den Rundfunk (Radio und Fernsehen) gelten vergleichbare Grundsätze (Elisa Britzelmeier, SZ 14./15.8.19).

Erkennbar ist, dass die Privatsphäre in Deutschland in der Regel gut geschützt ist.

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