2181: Hausmusik ist erlaubt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich für die Hausmusik stark gemacht. Üben ist erlaubt, auch wenn es sich zwei oder drei Stunden hinzieht. Selbst die Abende sind nicht tabu. Der BGH schafft Raum für das selbst gespielte Instrument, er anerkennt, dass Musizieren mehr ist als Rasenmähen.

Trotzdem kann die Schlichtung eines einschlägigen Streits, sobald er zu Gericht gelangt ist, aussichtslos sein. Wenn Sturheit auf Sturheit trifft. „Wenn jeder sein Recht partout bis zum Limit ausschöpfen will, dann kracht man häufig aufeinander. Dabei bilden Rechte eigentlich nur das Geländer – besser ist es immer, freihändig zu Kompromissen zu kommen. Der Senatsvorsitzende beim BGH sprach vom Leitbild des ‚verständigen, toleranten Bewohners‘.“ (Wolfgang Janisch, SZ 27./28.10.18)

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