1863: „Armut darf sich nicht vererben.“

Heinrich Alt war von 2002 bis 2015 im Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit für den Arbeitsmarkt zuständig. Er schreibt (SZ 29.1.18) über Langzeitarbeitslose (denen überwiegend eine abgeschlossene Berufsausbildung fehlt):

„Armut darf sich nicht vererben. Für diesen Grundsatz gibt es sicher parteiübergreifend hohe Zustimmung. Was heißt das aber konkret für 1,5 Millionen Kinder, die von Sozialtransfers leben, davon die Hälfte in Haushalten von Alleinerziehenden ohne Bindung zur Arbeitsgesellschaft? Dass 40 Prozent von 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland Leistungen der Grundsicherung beziehen, ist ein – leider nicht wahrgenommener – gesellschaftspolitischer Skandal.

Der Handlungsbedarf ist offenkundig: So lobenswert der quantitative Ausbau der Kinderbetreuung durch die Kommunen ist, so unbestritten ist auch, dass er in erster Linie Familien im Normalarbeitsverhältnis hilft. Es fehlen bezahlbare, besser gebührenfreie Angebote der Kinderbetreuung in Randzeiten, besonders für Alleinerziehende. Dabei sollte man wissen, dass 60 von 100 Alleinerziehenden eine Beschäftigung im Bereich

Pflege, Reinigung, Handel, Hotel und Gaststätten

suchen, alles Tätigkeiten, die sich nicht mit den ’normalen‘ Öffnungszeiten von Kitas und Kindergärten in Einklang bringen lassen.“

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