1815: Der NC muss weg.

Das Bundesverfassungsgericht hält in seinem NC-Urteil grundsätzlich am NC fest. Das ist falsch, findet Ralf Pauli. Er schreibt (taz 16./17.12.17):

„Deutschland ist das Land der Bildungsungerechtigkeit. Wer aus einer Arbeiterfamilie stammt, schafft es kaum aufs Gymnasium, schafft es kaum an die Uni, schafft es kaum in einen tollen Job. Ähnliches gilt für Kinder mit Migrationshintergrund. …

Mittlerweile beträgt die Wartezeit für das Medizinstudium .. wahnsinnige 14 Semester. Stell dir vor: Du bewirbst dich im Juni für Humanmedizin in Marburg und bekommst eine Zusage für das Wintersemster 2024/25. Eben mal sieben Jahre überbrücken! Dann sechs Jahre Studium plus sechs Jahre Facharzt. Macht summa summarum 19 Jahre Ausbildung, erstes Arztgehalt mit 37. Das muss man sich erst einmal leisten können. Unter solchen Bedingungen ist die Wartezeitregelung eine verklausulierte Absage, das Recht auf die freie Berufswahl ein leeres Versprechen. So sollten die Verfassungsrichter argumentieren. Alles andere verweigert die Realität. Und die ist bitter für alle, die Medizin studieren möchten: Ohne Top-Abi hat man keine Chance. In 14 Bundesländern braucht man sogar eine 1,0 , um einen der bundesweit 9 176 Medizinstudienplätze sicher zu haben. …

Um das Auswahlverfahren gerecht zu gestalten, brauchen die Unis ein gänzlich anderes Modell – eines ohne NC und Abiturnoten. Am besten einen verbindlichen Studierfähigkeitstest, der an allen Unis gilt. Er würde besser darüber Aufschluss geben, wer für das Medizinstudium geeignet ist, als eine wenig aussagekräftige Abiturnote. Und die Umstellung wäre leicht zu schaffen: Den Medizinertest gibt es schon, an 23 deutschen Unis kann man den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) freiwillig machen. …“

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