1631: 32 ohne Akkreditierung

Wenn Journalisten eine einmal erteilte Akkreditierung entzogen oder sie anderweitig behindert werden, kann sehr schnell die Demokratie in Gefahr geraten. Beim Hamburger G 20-Gipfel war das – neben allen anderen Misshelligkeiten und Absurditäten – der Fall. Und die 32 betroffenen Journalisten wissen immer noch nicht, warum gegen sie vorgegangen wurde. Vom Bundespresseamt. Das hält sich bedeckt. Der Vorsitzende des

„Deutschen Journalisten-Verbands“,

Frank Überall: „Journalisten und Berichterstatter sind nicht Krawallmacher.“ Das sehen einige deutsche Sicherheitsbehörden (BKA, BfV), die sich, wie die letzten Jahre zeigen, nicht mit Ruhm bekleckert haben, möglicherweise anders.

Nicht alle der 32 betroffenen Journalisten erschienen im Pressezentrum, aus dem sie dann abgewiesen wurden. Es gab plötzlich eine zweiseitige Liste mit 66 Namen, Servicekräfte, Techniker, Essenslieferanten und eben Journalisten. Neun (9) von ihnen wurde der Zugang verwehrt. Es wurde ein unerhörter Verdacht kolportiert: die inkriminierten Informationen über die Journalisten stammten vom türkischen Geheimdienst; denn einige der neun Journalisten hatten vorher kritisch über die Türkei berichtet. Das Bundespresseamt bestand darauf, dass der Entzug der Akkreditierung auf deutschen nachrichtendienstlichen Informationen beruhte.

Ja, gehen denn die deutschen Dienste genau so vor wie die türkischen?

Nach Informationen der SZ steht eine Person, der die Akkreditierung entzogen wurde, im Verdacht, „Führungsperson des linksextremistischen Spektrums“ zu sein, mit dem bekanntermaßen nicht zu spaßen ist. Eine andere soll „Reichsbürger“ sein. Sie bestreitet das (FAZ 15.7.17; Harald Staun, FAS 16.7.17).

In Deutschland darf sich jeder Journalist nennen. Die Bezeichnung ist nicht geschützt. Der freie Zugang zur journalistischen Tätigkeit darf nicht eingeschränkt werden. Das Grundgesetz schützt die Pressefreiheit. Ein Presseausweis ist nicht in jedem Fall ein verlässlicher Beleg für eine journalistische Tätigkeit. Trotzdem wollen sechs große Journalisten- (darunter der DJV und die dju) und Verlegerverbände (darunter der BDZV und der VdZ) 2018 einen bundeseinheitlichen Presseausweis wieder einführen (Sebastian Jannasch, SZ 15./16.7.17).

Über den Entzug der Akkreditierung für Journalisten sollte alsbald aufgeklärt werden.

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