Es hat Zeiten gegeben in Deutschland, wo Minister zurücktraten, wenn in ihrem Hause Fehler gemacht worden waren.
Nicht so in Sachsen.
Wir erinnern uns an den Fall al-Bakr. Das war der hochgefährliche Terrorist, der Anfang Oktober in Kenntnis der Bundesanwaltschaft im Internet Anleitungen zum Herstellen von Sprengstoff für den „Dschihad“ suchte. Bei einer Festnahme-Aktion entkam er in Chemnitz. Im Leipziger Stadtteil Paunsdorf überwältigten und fesselten ihn drei Landsleute und übergaben ihn der Polizei. In der Justizvollzugsanstalt Leipzig erhängte sich al-Bakr am 12. Oktober 2016.
Der 184 Seiten umfassende Untersuchungsbericht der Kommission, die den Fall untersucht hat, ergibt nun mannigfaches Behördenversagen. Versagt haben die sächsische Polizei und die Gefängnisleitung. Sonst hätte sich al-Bakr nicht erhängen können (Bernd Kastner, SZ 25.1.17).
Hans Leyendecker schreibt dazu (SZ 25.1.17), das Bundeskriminalamt habe die Sachsen „werkeln“ lassen. „Macht ihr mal, das wird schon werden. … Andererseits ist es nicht ungerecht festzustellen, dass in Sachsen … fortlaufend Dinge passieren, die man aus anderen Bundesländern nicht kennt. Liegt es vielleicht daran, dass zu lange eine Partei, die CDU, unangefochten regiert und die Partei zu sehr der Staat geworden ist?“