Unter der nationalpopulistischen Regierung wird in Polen vom Parlament das „Gesetz zum Schutz des guten Namens Polens“ beschlossen. Es könnte Historiker, Journalisten und Verlage einschüchtern, die am neuen offiziellen historischen Kurs der regierenden Pis-Partei zweifeln oder anderslautende Erkenntnisse vorlegen. Eindeutig ein Propagandamanöver.
In Artikel 5 des Gesetzentwurfs heißt es: „Wer öffentlich und wider die Fakten dem polnischen Volk oder dem polnischen Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für Verbrechen zuschreibt, die während des Dritten Reichs durch die Nazi-Besatzer begangen wurden“, werde mit „bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft“. Ausdrücklich gilt das Gesetz für Polen und Ausländer.
Auch ohne dieses Gesetz hatte 2015 ein Gericht in Krakau einen Prozess gegen das ZDF geführt, das in einer „Dokumentation“ von „polnischen Konzentrationslagern“ gesprochen hatte. Der gleiche Missgriff unterlief später dem US-Präsidenten Barack Obama.
Im April 2016 verhörten Staatsanwälte in Krakau den jüdischen polnisch-amerikanischen Historiker Jan Tomasz Gross. Dieser hatte 2015 in einem Aufsatz die Ablehung der Aufnahme von Flüchtlingen durch osteuropäische Länder auch mit deren „mörderischer Vergangenheit“ begründet. In seinem 2001 erschienenen Buch „Nachbarn“ hatte Gross geschildert, wie polnische Bewohner des unter deutscher Bestzung stehenden Dorfs
Jedwabne 1941
mehrere hundert jüdische Nachbarn zusammentrieben und verbrannten. 2002 stellte ein Staatsanwalt für das staatliche Institut für nationales Gedenken (IPN) die Richtigkeit der Darstellung von Gross in wesentlichen Punkten fest (Florian Hassel, SZ 5.10.16).