1157: An Luther scheiden sich die Geister.

2017 kommt mit Martin Luther (1483-1546) ein dicker Brocken in unser Bewusstsein. Natürlich nur bei denen, die das zulassen wollen. Denn Luther hat auch heute noch sehr viele Verächter und Feinde. Kürzlich gab es sogar einen Streit um den Ablasshandel, von dem ich dachte, dass der nun doch eindeutig zuzuordnen sei. Weit gefehlt. Vermutlich wird das Lutherjahr 2017 deswegen die

konfessionelle Abgrenzung

befördern und nicht den ökumenischen Dialog. Luther wird heute einerseits (in Rom) noch als

Ketzer

gesehen, andererseits als

Mitbegründer der westlichen Zivilisation und Moderne.

Dazu gibt es auch aus Rom zahlreiche Beiträge, was unmittelbar daran erinnert, dass Luther mit den römischen Verhältnissen wenig vertraut war. Das gilt heute wohl auch für viele Protestanten.

Der Historiker Heinz Schilling hat 2012 sein Luther-Buch „Rebell in einer Zeit des Umbruchs“ publiziert. Er ist ein anerkannter Fachmann. In seiner Rezension des Buchs von

Volker Reinhardt: Luther, der Ketzer. Rom und die Reformation. München (C.H. Beck) 2016

gelangt er insgesamt zu einem positiven Urteil, ohne kritische Punkte zu übersehen (SZ 11.2.16).

„Im Resultat bietet ‚Luther, der Ketzer‘ ein bedrückendes Panorama beidseitigen Fehlverhaltens und bewusst herbeigeführter Konfrontation, die Europa auf Generationen hin in ein dem islamischen Fundamemtalismus unserer Tage vergleichbares Inferno von Gewalt, Blut und Tränen versinken ließ. Das alles ist überzeugend dargestellt und entspricht (leider) der historischen Realität. Indes, dass der ‚Blick zurück in eine konfliktträchtige Vergangenheit‘, wie er hier geworfen wird, zugleich die Voraussetzung dafür bietet, ‚ sich heute zwischen den Kirchen und Nationen zu verständigen‘, muss bezweifelt werden.“

Für Schilling tritt, sofern man dafür aufnahmebereit ist, hinter allen Schwächen und Verfehlungen das geistig-intellektuelle Ringen um die Grundlagen humaner Existenz hervor. Ist es nicht Luthers größtes Verdienst, gezeigt zu haben, dass der Wert des Individuums nicht an seiner Leistung bemessen werden darf?

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