440: Deutschland und die NATO brauchen Drohnen.

Mehr als 80 Staaten auf der Welt verfügen über Drohnen (Gastkommentar von Klaus Naumann, dem ehemaligen Generalinspekteur der Bundeswehr, in der SZ vom 28.6.13). Das sind unbemannte von Menschen gelenkte Fluggeräte. Sie werden zur Aufklärung und als Waffenträger eingesetzt. Sie erlauben Echtzeit-Aufklärung. Sofern sie mit gelenkten Präzisionswaffen ausgestattet sind, können sie Ziele mit einer von keiner anderen Waffe zu erreichenden Genauigkeit treffen. Drohnen können bis zu 30 Stunden in der Luft sein. Sie haben insofern globale Reichweite und können bei Tag wie bei Nacht sehen. Die Bundeswehr verfügt seit den 80er Jahren über taktische Aufklärungsdrohnen.

Mit Drohnen ist Informationsüberlegenheit zu bekommen. Der Gegner kann überall erkannt, lokalisiert und bekämpft werden. „Dies rettet das Leben der eigenen Soldaten. Ein zahlenmäßig unterlegener Verteidiger kann so überlegene Angreifer besiegen. Der kluge Einsatz von Drohnen erlaubt es, die Verluste an Menschenleben so gering wie möglich zu halten – auch beim Gegner.“ Die USA und Israel sind in der Drohnen-Technik führend. Israel hat als erster Staat der Welt Drohnen eingesetzt. In 24 Staaten hat es Drohnen geliefert. Auf solche Drohnen zu verzichten. wäre leichtfertig und kurzsichtig. Ohne Drohnen müsste man in bewaffneten Konflikten bemannte Flugzeuge oder Artillerie einsetzen.

Die Bedenken, die sich davon ableiten, dass Drohnen zur gezielten Tötung eingesetzt werden können (wie gegen Taliban oder Palästinenser geschehen), sind in Deutschland zu vernachlässigen. Kein Verteidigungsminister würde den Befehl geben, Personen zu töten, deren Status als Kombattant Zweifeln unterliegt, es gäbe niemals ein Mandat des Bundestages dafür. „Kein Soldat dürfte einen solchen Befehl ausführen. Nicht die Drohne ist verwerflich. Verwerflich sind rechtlich fragwürdige Befehle.“

Bleibt die Frage der Zulassung, an der Thomas de Maizière gescheitert ist. Vor allem die Verkehrszulassung, ob man Drohnen im Luftraum betreiben darf. Im kontrollierten Luftraum dürfte das nicht möglich sein. In Europa reicht dieser Luftraum etwa zwölf Kilometer hoch und ist dicht benutzt. Eine solche Zulassung würde gewiss sehr teuer werden. Für die zur Aufklärung am besten geeigneten HALE-Drohnen brauchte man diese Verkehrszulassung nicht. Sie fliegen in etwa 20 Kilometer Höhe. In Italien hat es für die in Sizilien stationierten „Global Hawks“ eine Musterzulassung gegeben und Sondergenehmigungen. Die Drohnen starten und landen in einem zeitlich und räumlich eng begrenzten  gesperrten Korridor über einem Militärflugplatz. Das ist auch in Deutschland möglich. Für die Drohnen der in Europa auch angestrebten Kategorie MALE dürfte es keine Lösung geben.

Bewaffnete Drohnen dürften in Europa kaum zum Einsatz kommen, weil glücklicherweise Krieg in und um Europa unwahrscheinlich geworden ist. In Interventionsgebieten müssen Sonderzulassungen erwirkt werden. Deutschland macht das in Afghanistan mit seinen Aufklärungsdrohnen so. Es geht darum, elektronische Aufklärungslücken zu schließen. Moderne Luftstreitkräfte sind ohne Drohnen nicht denkbar. Sie sind bemannten Flugzeugen überlegen, weil sie lange fliegen können, weniger personellen und logistischen Aufwand verlangen und dazu noch zielgenauer sind.

Zum Schluss: lassen sich mit Drohnen „Kollateralschäden“ vermeiden. Ausdrücklich: nein! Aber die Gefahr solcher Schäden ist mit Drohnen am geringsten.

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