Das Familiengericht in Tel Aviv hat entschieden, dass Handschriften und Zeichnungen Franz Kafkas und der Nachlass Max Brods in die Israelische Nationalbibliothek gehören (Lothar Müller, SZ 17.10.12). Diese hatte 2009 einen Prozess gegen die Töchter und Erbinnen der langjährigen Sekretärin Max Brods, Ilse Esther Hoffe, Eva Hoffe und Ruth Wiesler angestrengt, um in den Besitz des Nachlasses von Max Brod zu gelangen, in dem sich auch einige Schriften Franz Kafkas befinden. Der Nachlass Brods liegt in Israel, die Handschriften und Zeichnungen Kafkas in Zürich. Ilse Esther Hoffe war 2007, Ruth Wiesler 2012 gestorben. Eva Hoffe und ihre Schwester hatten die Absicht, die Dokumente an das Deutsche Literaturarchiv in Marbach zu verkaufen. 1988 war das „Process“-Manuskript bereits für 3,5 Millionen Mark nach Marbach gekommen.
Max Brod hatte seiner Sekretärin zu Lebzeiten die Handschriften geschenkt, die Kafka ihm mit der Bitte übergeben hatte, die unveröffentlichten Manuskripte nach seinem Tod zu vernichten. Dieser Bitte kam Brod bekanntlich nicht nach und trug so entscheidend zum Weltruhm Kafkas bei. Brod hatte 1939, als er vor den Nazis aus Prag flüchtete, die Manuskripte mit nach Tel Aviv gebracht. Als seine Nachlassverwalterin setzte er 1961 in seinem Testament seine Sekretärin ein, die also nach Brods Tod 1968 sowohl über den Brod-Nachlass als auch über die Handschriften Kafkas verfügte. Dies bestätigte ein Richter 1974 unter Bezug auf Brods Testament.
Im Artikel 11 ebendieses Testaments stand, dass Ilse Esther Hoffe dafür sorgen solle, dass die Dokumente nach ihrem Tod „der Bibliothek der Hebräischen Universität Jerusalem oder der Stadtbücherei Tel Aviv oder einem anderen öffentlichen Archiv zur Aufbewahrung übergeben werden sollen“. Es gibt aber einen anderen Passus im Testament, der alle genannten Optionen der Voraussetzung unterstellt, Ilse Esther Hoffe habe „nicht zu Lebzeiten ein anderes Arrangement getroffen“. Dies ist aber durch den Verkauf des „Process“-Manuskripts 1988 nach Marbach geschehen. Eva Hoffe hat nun angekündigt, in Revision zu gehen. Das Marbacher Literaturarchiv schweigt. Es will eine Übersetzung des Gerichtsurteils abwarten.
Der Leiter der Israelischen Nationalbibliothek ist erfreut. Das Urteil entspreche dem Willen Franz Kafkas. „Franz Kafka hatte die Absicht, ins Land Israel einzuwandern. Wir haben in der Nationalbibliothek ein Heft, in dem er mit deutscher Übersetzung Worte auf Hebräisch aufgeschrieben hat.“ Das ist angesichts von Kafkas Ambivalenz gegenüber dem Judentum und dem Zionismus fraglich. Abgesehen von der Vernichtungsanweisung an Max Brod. Anscheinend gilt die Sicherung der Handschriften Franz Kafkas und des Nachlasses von Max Brod in Israel weithin als nationale Aufgabe.
Hans-Gerd Koch, der Herausgeber der Briefe Franz Kafkas in der Kritischen Ausgabe bei S. Fischer, meint dagegen, wenn das Urteil Bestand habe, „käme es einer Enteignung der rechtmäßigen Erben gleich“.