230: Das Strafrecht ist nicht geeignet, Beschneidungen zu regeln.

Das Kölner Landgericht hat in einer Entscheidung vom 26.6.2012 die rituelle Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Daraufhin hat sich ein Proteststurm vor allem der Religionsgemeinschaften, auch der christlichen, erhoben. Und der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, befand: „Das Urteil bedeutet faktisch: Juden, ihr seid in Deutschland nicht gewünscht.“ Es wird also mit hohem Einsatz gespielt. Wie heikel der Gegenstand ist, geht auch aus einer von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen vorbereiteten Resolution hervor, in der es heißt: „Der deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“

Da sehen wir schon, wohin politisch die Reise gehen wird. Das kann die Gemüter wohl einigermaßen beruhigen. Tatsächlich ist eine Beurteilung der Lage ziemlich kompliziert.

Das resultiert nicht zuletzt daraus, dass wir teilweise zum ersten Mal davon etwas erfahren, welche Probleme die Beschneidung mit sich bringt. Aus überwiegend psychoanalytischer Sicht geht Wolfgang Schmidbauer darauf ein (SZ 3.7.12). Beschnittene Männer berichteten in Psychotherapien darüber, dass sie unter dem Gefühl litten, es sei ihnen ohne ihr Einverständnis etwas weggenommen worden. „In der Tat hat die Vorhaut eine wichtige erotische Funktion. Sie erleichtert die Penetration und erhält die sexuelle Erregbarkeit. Die ‚hygienischen‘ Rechtfertigungen sind durchsichtige Vorwände. Sie sollen einen Brauch legitimieren, der sehr alt ist und ein angespanntes Verhältnis zur Sexualität formuliert, das gegenwärtig sogar manchmal als eine Art Penis-Verbesserung gehandelt wird.“ Schmidbauer berichtet davon, dass die „Routine Infant Circumcision“ (RCI), die routinemäßige Neugeborenenbeschneidung, sich im 19. Jahrhundert unter der viktorianischen Prüderie im angelsächsischen Raum weitgehend durchgesetzt habe, damit so Masturbation verhindert werde. In den USA seien in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts 90 Prozent der weißen Bevölkerung beschnitten gewesen. Allerdings seien die Zahlen stark rückläufig.

Die Entfernung der Vorhaut von Säuglingen ist einschneidender als die von Erwachsenen oder älteren Kindern. „Da Vorhaut und Eichel bei fast allen Neugeborenen noch fest verwachsen sind, ähnlich wie Fingernägel mit dem Nagelbett, müssen diese beiden Strukturen zunächst einmal auseinandergerissen werden. Danach wird – je nach Methode – die Vorhaut längs abgeklemmt und eingeschnitten, mit einem Beschneidungsinstrument rundum für mehrere Minuten gequetscht und schließlich mit einem Skalpell amputiert. Die gesamte Operation dauert bis zu 20 Minuten.“ Obwohl medizinische Studien bewiesen hätten, dass die Neugeborenen extreme Schmerzen litten, sei eine adäquate Betäubung auch heute noch eher die Ausnahme. „Kein nachdenklicher und einfühlender Mensch wird es billigen, dass Säuglingen ein teil ihres Körpers weggeschnitten wird und sie später womöglich in ihren sexuellen Funktionen beeinträchtigt leben müssen.“

Schmidbauer weiß, wohin die Propaganda für die Beschneidung als eine hygienische Notwendigkeit und eine sexuelle Bereicherung führt. Zur Identifikation der Traumatisierten mit dem Angreifer. Die Beschneidung sei nichts anderes als eine grausame Genitalverstümmelung wie bei der Beschneidung von afrikanischen Mädchen durch ihre Mütter und ältere Frauen. Das manche der als Säugling Beschnittenen sich später nicht an den Akt erinnerten, mache die Sache nur unübersichtlicher. „Die Beschneidung der Säuglinge fügt sich in die zahlreichen Versuche der Religionsgemeinschaften ein, möglichst früh bindende Rituale zu vollziehen. Das soll verhindern, dass diese von dem erwachten kritischen Geist überprüft und womöglich abgelehnt werde.“

Noch kritischer als Schmidbauer geht der in Berlin lebende irakische Schriftsteller Najem Wali mit der Beschneidung um. Er hat sie am eigenen Leib erfahren (taz 4.7.12). Im Alter von zwölf Jahren als Folter. Um Gott zu gefallen, habe er gequält werden müssen. „In jenem Moment wurde mir bewusst, dass jede Macht auf Angst und Folter basiert, und als Surin meine Vorhaut durchtrennte, kappte er meinen Bezug zu allen Religionen und zu jeder Art von Macht.“ Wali berichtet von Männern, die durch die Beschneidung lebenslänglich Probleme beim Sexualakt hätten. Er kennt keine Stelle im Koran, die die Beschneidung fordert. „Ich weiß nicht, welche Auswirkungen das Urteil des Kölner Gerichts haben wird, aber ich weiß, dass die Religionen mit Klauen und Zähnen kämpfen werden, um weiter ihre Grausamkeiten an den Menschen auszuüben. Es geht für sie um ihre Macht. Letztendlich ist es ihnen egal, welche Verstümmelung sie in den Seelen von Millionen von Menschen hinterlassen, und es spielt keine Rolle, ob die Menschen dies freiwillig über sich ergehen lassen oder nicht. Die Macht der Religionen wird weiterregieren.“

Auch aus ärztlicher Sicht ist die Beschneidung bei weitem nicht komplikationslos. So heißt es bei der Gesellschaft für Kinderchirurgie etwa: „Wir Kinder- und Jugendärzte sehen immer wieder Komplikationen nach Beschneidungen, die mit erheblichen Schmerzen einhergehen, da die Genitalorgane außerordentlich schmerzempfindlich sind. Das gilt auch für Neugeborene in den ersten Lebenswochen.“ In der psycho-somatischen Medizin sind schwerwiegende genitale Verletzungen und sexuelle Langzeitprobleme bekannt (FAS 22.7.12). „Neugeborene haben während des Eingriffs starke Schmerzen, Stresshormone werden ausgeschüttet, der Herzschlag steigt massiv an. Die Kinder schreien schrecklich, wenn die Beschneidung ohne Narkose oder ohne örtliche Betäubung durchgeführt wird. Aber auch eine Narkose bringt Risiken mit sich.“

Es kann zu irreversiblen Veränderungen der neurologischen Funktionen kommen, die für Schmerzempfinden und Gedächtnis verantwortlich sind. Die Beschnittenen haben Angst vor Ärzten. Sie erleiden Albträume. „Nicht wenige geraten in stille Panik: Mama und Papa lassen das zu. Und so kann nicht nur die Kastrationsangst verstärkt werden, sondern es kann auch zu einem latenten Vertrauensbruch in der Beziehung zu den Eltern kommen.“ Matthias Franz, Professor für psychsomatische Medizin und Psychotherapie an der Universität Düsseldorf, fasst zusammen: „Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Grund, die gesunde Vorhaut eines kleinen Jungen zu entfernen.“

Sogar in Israel wachsen neuerdings die Bedenken gegen das Beschneiden (SZ 7.8.12). Hier sind 400 vom Oberrabbinat zugelassene Mohalim (Beschneider) tätig, nur 20 davon sind Ärzte. Und nur sie dürfen bei der Beschneidung schmerzlindernde Mittel geben. Für Juden steht die Beschneidung für den Bund mit Gott. Dadurch wird eines der 613 Gebote erfüllt. Jude ist, wer beschnitten ist. Und wer von einer jüdischen Mutter geboren wurde.

In Israel wird von einem Skandal in den USA erzählt. Zwischen 2000 und 2011 wurden bei der Beschneidung elf Babys mit Herpesviren angesteckt. Die Viren wurden übertragen, als der Mohel (Beschneider) den blutenden Penis des Babys in den Mund genommen hat. Dabei werden ein paar Tropfen Blut aus der Wunde gesaugt. „Sechs Babys starben, zwei weitere erlitten Hirnschäden. Am Sonntag wandte sich eine Gruppe israelischer Kinderärzte ans Gesundheitsministerium mit der Bitte, das Blutsaugen durch den Mund zu verbieten.“ Einer der Beschneidungsgegner, Itay Reiner, formuliert: „Man hätte schon vor 500 Jahren mit der Brit Mila (Beschneidung) aufhören sollen. Wir essen Schweinefleisch, gehen samstags aus, aber wir verstümmeln unsere Söhne noch immer.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein mitfühlender Mensch unbeeindruckt bleibt angesichts der Schmerzen, der Brutalität und der möglichen Traumatisierungen durch die Beschneidung und der Machtausübung durch die Religionen. Aber es gibt noch weitere Überlegungen, die wir nicht vergessen dürfen.

Es ist daran zu erinnern, dass die Beschneidung im westlichen Kulturkreis eine sehr lange Tradition hat. Auch außerhalb des Judentums. Und sollten nicht ganz andere Formen der Gewalt gegen Kinder unsere Aufmerksamkeit finden? In dem Kölner Gerichtsurteil sieht Navid Kermani (SZ 30.6.12) einen Triumph des „Vulgärrationalismus“. Er bedauert eine „religiös entleerte Öffentlichkeit“ in Deutschland. „Die religiöse Unmusikalität, die in der Regel mit einer Unkenntnis der je eigenen Tradition einhergeht, wirft auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft gravierende Probleme auf, solange Gott noch nicht allen Bürgern oder Bevölkerungsteilen gleichgültig ist.“

Kermani, der selbst nicht religiös ist, sieht im Verbot der Beschneidung eine Forderung des Antisemitismus. Und das Urteil des Kölner Landgerichts erscheint ihm wie eine Anmaßung angesichts von viertausend Jahren Religionsgeschichte. Aufklärung erscheint ihm nicht zuletzt als Relativierung der eigenen Weltanschauung. „Ich mag an keinen Gott glauben, aber ich nehme Rücksicht darauf, dass andere es tun; uns fehlen die Möglichkeiten, letztgültig zu beurteilen, wer im Recht ist. Aufklärung ist nicht nur die Herrschaft der Vernunft, sondern zugleich das Einsehen in deren Begrenztheit.“

Andreas Zielcke steht dem Kölner Urteil sehr kritisch gegenüber (SZ 6.7.12). Aber er lässt die Tradition nicht einfach gelten. „Die Unterdrückung von Frauen und Homosexuellen, die weibliche Beschneidung und viele andere religiöse und kulturelle Traditionen der Repression, die alle ähnlich verbreitet oder so alt sind wie die männliche Beschneidung, haben gegenüber den heutigen Gleichheits- und Freiheitsrechten kein Argument mehr für sich.“ Für Zielcke tut die Beschneidung den Männern aber bei weitem nicht die Gewalt an „wie die weibliche Beschneidung dem Körper und der Psyche der Frauen“.

Für Zielcke mag die Beschneidungspraxis noch so archaisch anmuten, sie ist für ihn so tief im Glauben verankert, dass eine „entwürdigende Sanktionskeule“, mit der die Gläubigen zu Rechtsbrechern abgestempelt werden, einer Vergewaltigung des Glaubens gleichkommt. Der Staat habe erst dann seine „Säkularität voll ausgearbeitet und etabliert“, „wenn er die Religionsgemeinschaften nicht in geistige und politische Ghettos der Belanglosigkeit abschiebt, sondern sie nach ihren genuien Regeln, Ausdrucksbedürfnissen und Überlieferungen auch öffentlich wirken lässt. Erst dieser anerkennende Respekt vor dem Nicht-Säkularen macht die Säkularität souverän – und umgekehrt für die Religionsgemeinschaften akzeptabel.“

Bei der Abwägung der verschiedenen auf dem Spiel stehenden Rechte verweisen viele Autoren auf die Religionsmündigkeit mit vierzehn Jahren. Johann Schloemann differenziert die Erziehungsrechte der Eltern aus (SZ 17.7.12). „In all das mischt sich der liberale Staat nicht ein, sofern nicht eine eindeutige Misshandlung, ein eindeutiger Missbrauch des Erziehungsrechts gegeben ist. Es spricht viel dafür, die religiöse Beschneidung, wie inzwischen vielfach erörtert, nicht als einen solchen Missbrauch zu werten. Jedenfalls kann die Mehrheitsgesellschaft unterhalb der Schwelle der eindeutigen Misshandlung vielleicht mit Argumenten …, aber kaum mit Verboten eingreifen.“

Die Beschneidung ist eine frühe Leidenserfahrung, die klarmachen soll, dass Leiden zum Leben gehört. Dies verstärkt die Macht des Gottes, der solches als Gesetzgeber fordert. Wer diese Perspektive ablehnt, sollte die Konsequenzen ziehen und nicht an einen solchen Gott glauben. Ich bin stark davon beeindruckt, wie grausam und brutal eine Beschneidung sein kann und dass sie medizinisch vollkommen überflüssig ist und gefährlich sein kann. Im Sinne des juristischen Positivismus erscheint sie uns als Körperverletzung. In einem wahrhaft aufgeklärten Staat allerdings, der weltanschaulich neutral sein will und den Religionen ihre Freiheit und ihre Handlungs- und Darstellungsmöglichkeiten lässt, kommen wir mit einem einfachen Verbot der Beschneidung nicht weiter. Das würde, so nehme ich an, auch das Bundesverfassungsgericht so sehen, wenn es die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen überprüfte.