1715: Kirchhoff-Gutachten über Transparenz beim Rundfunk

Paul Kirchhoff, 74, gilt als Vater der pauschalen Rundfunkabgabe. Der frühere Verfassungsrichter bescheinigte ARD, ZDF und Deutschlandradio 2013, dass das Modell rechtmäßig sei. In einem zweiten Gutachten untersucht Kirchhoff nun die Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Radio und Fernsehen). Dazu hat ihn Claudia Tieschky (SZ 26.9.17) interviewt.

SZ: … Vor ein paar Jahren entwarfen Sie den Rundfunkbeitrag für alle und forderten im Gegenzug auch viel mehr Transparenz von den Sendern. Jetzt sagt ihr Gutachten, dass mehr oder weniger alles in  Ordnung ist?

Kirchhoff: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind in besonderer Weise auf Transparenz angelegt. Ihre Finanzierung durch einen Beitrag fordert öffentliche Kontrolle. Außerdem steht es einem Rundfunk, der die Welt für seine Zuschauer und Hörer transparent machen will, gut an, in eigener Sache sichtbar zu sein und Rechenschaft abzulegen. Allerdings ist Transparenz kein Verfassungstatbestand, sondern ein Sammelbegriff, hinter dem sich unterschiedliche Pflichten verbergen.

SZ: Honorare für Sport-Experten, Vertragssummen mit Talkmoderatoren oder die Sportrechtekosten können die Sender nach Ihrem Gutachten für sich behalten.

Kirchhoff: Die Gehälter aller beim Rundfunk tätigen Mitarbeiter, von den Intendanten bis zu den freien Mitarbeitern, sollen veröffentlicht werden. Eine gleiche Transparenz gilt, wenn der Rundfunk Aufgaben auf private Organisationen verlagert. Die Organisationsform verändert nicht die rechtliche Gebundenheit des Rundfunks.

SZ: … Als das ZDF 2014 die Champions League für einen geheim gehaltenen Preis erwarb, sagten Sie: „Ich meine, es wäre eine Frage der öffentlichen Aufklärung, diese Summe zu nennen.“

Kirchhoff: Die Aussage ist richtig. Sie stößt sich aber in der Realität an den gegenläufigen Prinzipien von Rundfunkrecht und Wettbewerbsrecht. Hier besteht ein grundsätzlicher Klärungsbedarf. Wenn der Rundfunk sich aus Beiträgen finanziert, der private Anbieter hingegen aus seinen Gewinnen, besteht zwischen beiden insoweit kein Wettbewerb. Zudem sind die Anstalten der ARD sowie ARD und ZDF zur Kooperation verpflichtet.

Kommentar W.S.: Kürzlich hat die ARD Gehälter ihrer Mitarbeiter bis zu den Intendanten und Direktoren veröffentlicht, ebenso die Gesamtetats für Sport-Experten und Sportrechte. Wie viel einzelne Rechte kosten oder das Honorar bestimmter Experten soll geheim bleiben. Da wäre es natürlich schön, wenn auch

rechtlich nicht geboten,

einmal mitzubekommen, was Journalisten bei der Presse verdienen. Etwa bei der „Bild“-Zeitung. Ich möchte auch gerne wissen, was Rainer Hank bei der FAS verdient.

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