319: Die Schweiz: Mittäter und Beihelfer zu Kapital- und Steuerflucht

Andreas Zumach ist UN- und Schweiz-Korrespondent der taz mit Sitz in Genf. Er erhielt 1997 den Preis des Verbandes der UNO-Korrespondenten in New York für die weltweit beste Berichterstattung über die UNO, 2009 den Göttinger Friedenspreis. Zumach berichtet ungewöhnlich offen auch über peinliche und unangenehme Angelegenheiten. So etwa über die Mittäter- und Beihelferschaft der Schweiz bei der Kapital- und Steuerflucht aus Deutschland und vielen anderen Ländern (taz 15./16.12.12):

Denn die Banken und alle Schweizer Regierungen in den Jahrzehnten seit dem Zweiten Weltkrieg waren – und sind es teils immer noch – aktive Mittäter und Beihelfer zu Kapital- und Steuerflucht aus Deutschland und vielen anderen Ländern. Das ist nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten der 193 UNO-Staaten ein strafbewehrtes Verbrechen. In der Debatte innerhalb der Schweiz wird dieses Verbrechen aber immer noch als Kavaliersdelikt verharmlost. Zur Rechtfertigung und Verharmlosung dieses Delikts wird gern auf die „zu hohe Steuerbelastung“ in anderen Ländern verwiesen oder darauf, dass schließlich auch schon einmal ein deutscher Bundeskanzler mithilfe des heutigen Finanzministers illegale Parteispenden bei Schweizer Banken versteckt habe.

Gegen diese vor allem in der Deutschschweiz nach wie vor ausgeprägte Wagenburg- und Rosinenpickermentalität hilft nur verstärkter Druck, wie die letzten 20 Jahre zeigen. Nur auf erheblichen Druck aus Washington gaben die Schweizer Banken und die Regierung Anfang der 90er Jahre endlich die skandalöse Ausraubung angeblich „nachrichtenloser“ Konten jüdischer Bürger aus der NS-Zeit zu und erklärten sich zu einer „Wiedergutmachungszahlung“ in Höhe von 1,2 Milliarden Franken bereit.

Ebenfalls nur unter massivem Druck US-amerikanischer Steuerbehörden beendeten UBS, Credit Suisse und andere Schweizer Banken in den letzten zwei Jahren ihre aktive Mittäterschaft bei der Steuerflucht von US-Bürgern. Dabei räumte die Schweiz in immer schnelleren Wendungen eine Position nach der anderen, die kurz zuvor noch als „rote Linie“ oder „unaufgebbar“ galt. Zumindest im Verhältnis zu den USA ist das einst hochheilige Schweizer Bankgeheimnis inzwischen nur noch ein Torso. In einem bilateralen Abkommen mit den USA musste sich die Schweiz zum automatischen Informationsaustausch verpflichten, den sie im Verhältnis zu den EU-Staaten noch strikt ablehnt. Doch auch diese Bastion und der Rest des Bankgeheimnisses – das die jahrzehntelangen kriminellen Praktiken der Schweiz erst ermöglichte – werden sehr bald fallen, wenn der Druck aus Deutschland und anderen EU-Staaten jetzt nicht nachlässt.

Solange die Schweiz ihre Bringschuld zur Beendigung ihrer Steuerfluchtverbrechen nicht erfüllt, sind der Ankauf und die Auswertung von CDs mit den Daten von deutschen Steuerflüchtlingen nicht nur legitim, sondern unerlässlich. Daher ist zu hoffen, dass der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans und seine Kollegen in anderen Bundesländern dieses Druckmittel nach dem Scheitern des Steuerabkommens noch verstärkt nutzen.

(Für Kurt Erdmann)

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