215: „Exit“ 30 Jahre alt. Weltkongress der Sterbehilfeorganisationen in Zürich.

Wolfgang Koydl hat für die SZ aus Anlass des 30. Geburtstags von „Exit“ deren Vizedirektor interviewt, den 44-jährigen Bernhard Sutter. Das Gespräch fand zum Weltkongress von 55 Sterbehilfeorganisationen aus 45 Ländern in Zürich statt (SZ, 14.6.2012). Der schweizerische Verein „Exit“ hat 80.000 Mitglieder. Er steht unheilbar kranken Menschen zur Seite, die aus dem Leben scheiden wollen. Für uns Fußballfreunde war der letzte bekannte Kunde von „Exit“ der ehemalige Bundesligaprofi Friedhelm („Timo“) Konietzka, der im März mit Hilfe von „Exit“ aus dem Leben schied. Die Arbeit von „Exit“ wird ehrenamtlich geleistet. Die Mitglieder zahlen einen geringen Jahresbeitrag.

SZ: Wenn ich Mitglied in einer Sterbehilfeorganisation werde, verkürze ich damit mein Leben? Was sagen Sie zu dieser These, Herr Sutter?

Sutter: Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt Untersuchungen aus Belgien, die zeigen, dass die Leute, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen, länger leben als andere.

SZ: Warum das?

Sutter: Mit Sterbehilfe erhält man eine Sicherheit: Bei sehr großen Schmerzen, wenn man es nicht mehr aushält, weiß man, dass man sterfeben kann. Auf eine sanfte, schmerzfreie Art. Diese Sicherheit erlaubt es vielen Menschen, ungeahnte Kräfte zu wecken und zu denken: Ja, es schmerzt, aber ich halte es noch aus. Bei anderen Patienten, die etwa Palliativmedizin erhalten, besteht die Behandlung am Ende des Lebens unter anderem oft darin, Morphin zu geben. Die Dosis wird den Schmerzen angepasst, und wenn sie zu sehr erhöht werden muss, besteht das Risiko, dass der Kreislauf ausschaltet. Der Tod ist gleichsam eine Nebenwirkung der Schmerzbehandlung.

SZ: Es gibt natürlich auch die Befürchtung, dass ich als Mitglied einer Sterbehilfeorganisation Begehrlichkeiten wecken kann. Zum Beispiel von erbberechtigten Angehörigen, denen es mit meinem Ableben nicht schnell genug geht.

Sutter: Auch hier ist das Gegenteil der Fall. Was die Erben betrifft, haben wir bei Exit in den letzten 30 Jahren immer festgestellt, dass die Angehörigen sagen: Nein, Mama, bleib doch noch ein bisschen. Versuch es, doch noch auszuhalten. Die Angehörigen, und das sind meist die eigenen Kinder, wollen nicht, dass dieser Mensch stirbt. Geld spielt da keine Rolle, Geld bringt keinen Menschen zurück.

SZ: Können Sie sicherstellen, dass niemand gegen seinen Willen in den Freitod gedrängt wird?

Sutter: Ja, das ist ausgeschlossen. Es wäre in der Schweiz auch verboten. Es wird durch die Untersuchungsbehörden in jedem einzelnen Fall abgeklärt, ob kein äußerer Druck auf diesen Personen gelastet hat. Gäbe es Hinweise auf solchen Druck, würde sofort eine Untersuchung eröffnet. Aber meines Wissens war das in 30 Jahren kein einziges Mal der Fall.

SZ: Nehmen wir den umgekehrten Fall: Wie stellen Sie sicher, dass niemand leichtfertig den Tod wählt?

Sutter: Für den Freitod braucht es in der Schweiz keinen tieferen Grund. Suizid ist legal, und die Begleitung beim Suizid ist ebenfalls legal, außer, man würde es für Geld tun. Das heißt, man könnte auch einen Gesunden begleiten, beispielsweise einen 24-Jährigen, der in einer Liebeskrise steckt. Vom Strafgesetz her ist das erlaubt, aber selbstverständlich machen das die Sterbehilfegesellschaften in der Schweiz nicht. Sie haben sich eigene Regeln gegeben, die das ausschließen. Es wird niemand in einer akuten Krise begleitet, es wird niemand in einer mentalen Krise begleitet, es werden keine Gesunden begleitet. Man muss ein Leiden aufweisen.

SZ: Wie sieht das konkret aus?

Sutter: Sie müssen sehen, wie lange vor dem Suizid die Begleitung und die Beratung einsetzen. Die längsten Beratungen dauerten fünf Jahre und mehr. Die durchschnittliche Dauer ist ungefähr ein Jahr. Ausgenommen sind Krebsfälle, da kommen die Patienten meist erst gegen Ende der Erkrankung, wenn es nicht mehr so lange dauert und wenn sie sehr große Schmerzen haben. In diesem Jahr der Vorbereitung muss die Freitod-Begleiterin diese Person mehrmals besuchen, mehrere Gespräche führen, das Umfeld abklären, mit den Angehörigen sprechen, Diagnosen lesen, die Krankengeschichten studieren. Da werden Alternativen immer thematisiert, soll heißen: Man muss immer abklären, ob es auch andere Möglichkeiten gibt: Weiterleben oder eine andere Form der Begleitung am Lebensende. Dadurch können wir ausschließen, dass jemand leichtfertig den Freitod wählt.

SZ: Ich kann also nicht kurzfristig wie beim Zahnarzt anrufen und um einen Termin nächste Woche bitten?

Sutter: Wenn Sie unter Schmerzen im Sterben liegen schon. Sonst nicht, denn die Abklärungen benötigen im Regelfall Zeit. Aber manche ziehen sich von alleine zurück, wenn sie merken, dass sie unsere internen Kriterien nicht erfüllen.

SZ: Und wann ziehen Sie sich von der Begleitung zurück? Nennen Sie doch mal ein Beispiel.

Sutter: Ein typischer Fall wäre ein Achtzigjähriger, kerngesund, seine Frau ist vor einem halben Jahr gestorben. Er möchte jetzt auch sterben, er sieht keinen Sinn mehr in seinem Leben. So einen Menschen können wir nicht begleiten. Er handelt aus einer tiefen emotionalen Krise heraus, sehr verständlich. Aber das kann sich ja auch wieder ändern. Vielleicht fasst er neuen Lebensmut. Solche Personen werden natürlich auch beraten, aber es werden Alternativen aufgezeigt. Man sagt ihnen, dass ein Freitod unter diesen Umständen nicht möglich ist.

SZ: Wie gut sind ihre Mitarbeiter für solche Form der Beratung ausgebildet?

Sutter: Unsere 28 ehrenamtlichen Mitarbeiter kommen aus sozialen Berufen – Krankenschwestern, Sozialarbeiterinnen, Kirchenhelferinnen. Die meisten von ihnen sind Frauen. Es handelt sich um Menschen, die andere Menschen einschätzen können, die Lebenserfahrung haben. Es gibt keine ganz Jungen. In der Regel sind sie zwischen 40 und 60. Sie werden ein Jahr lang ausgebildet. Sie dürfen anfangs nicht alleine beraten, sondern müssen mitlaufen mit anderen.

SZ: Ist die Arbeit nicht sehr belastend?

Sutter: Es ist psychisch belastend, ja. Deshalb soll niemand mehr als zwölf Begleitungen im Jahr machen, was eigentlich schon viel ist. Man ist dabei, wenn ein Mensch stirbt, man spricht noch einmal mit ihm, man verbringt den letzten Tag mit ihm. Dann ist dieser Mensch plötzlich tot. Das – und die Trauer der Angehörigen – ist nicht einfach zu verarbeiten.

SZ: Exit wird 30 jahre alt. Was gab seinerzeit den Anstoß zur Gründung?

Sutter: Eindeutig die Fortschritte der Medizin in den 60er und 70er Jahren. Plötzlich konnte man mit Maschinen Kranke sehr viel länger am Leben erhalten; im Wachkoma oder im Koma konnten Patienten monatelang an Schläuchen hängen. Das hat Ängste geweckt und man hat gesagt: Das möchte ich für mich selbst nie. Wenn es keine Aussicht auf Heilung gibt, möchte ich sterben. Anfangs hat man sich in der Schweiz für die aktive Sterbehilfe engagiert, also die Tötung auf Verlangen, bei der der Arzt ein Medikament spritzt. Dann hat Exit das Gesetz genauer angesehen und festgestellt: Wir können ja Suizid-Hilfe leisten. Wenn wir Begleiter ausbilden, dann muss das nicht ein Arzt machen. Ein paar Jahre nach der Gründung wurde 1985 die erste Freitodbegleitung durchgeführt.

SZ: Hat sich in den vergangenen 30 Jahren etwas verändert in der Wahrnehmung der Sterbehilfe?

Sutter: In der Bevölkerung hat sich nichts verändert. Abstimmungen und Umfragen ergeben seit 30 jahren dasselbe Bild: 75 Prozent der Bevölkerung sind dafür. Nicht, dass sie es für sich selbst wollen. Sie sagen nur: Wenn jemand das braucht, dann soll er es auch in Anspruch nehmen dürfen. Was sich sehr stark verändert hat, ist der Umgang der Behörden mit dem begleiteten Freitod. Früher war das anrüchig. Sind das vielleicht Mörder? Geht das mit rechten Dingen zu? Sterbehelfer wurden wie Verbrecher verhört. Doch weil es heute jedes Jahr mehrere hundert Fälle gibt und es nie zu einer Strafanzeige, nie zu einem Unfall kam, haben die Behörden gemerkt, dass wir offenbar seriös arbeiten.

SZ: Wie steht denn die Berufsmedizin zu Exit und anderen Sterbehelfern?

Sutter: Deren Einstellung hat sich ebenfalls geändert. Heute bringt die Ärzteschaft in der Schweiz viel Verständnis auf. Nicht alle würden selbst mitmachen. In der Schweiz muss ein Arzt das Rezept für das Medikament ausstellen. Aber inzwischen werden wir schon von Ärzten beigezogen, wenn sie mit dem Patientenwunsch Sterbehilfe konfrontiert werden. Die schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften hat vor einigen Jahren ihre Regeln so angepasst, dass ihre Mitglieder an Sterbehilfe mitwirken dürfen. Also genau das Gegenteil von Deutschland, wo die Bundesärztekammer eine Mitwirkung untersagt hat.

SZ: Wie kommt es, dass ausgerechbet die Schweiz mit diesem Thema wenig Probleme hat?

Sutter: Selbstbestimmtes Sterben heißt ja, dass der Mensch entscheidet, an welchem Tag und auf welche Art er stirbt, und nicht Gott oder die Natur. Selbstbestimmung ist ganz tief in der Schweizer Seele verwurzelt. Hier entscheiden die Bürger und keine Autoritäten. Nicht Politiker, nicht der Doktor, schon gar nicht der Pfarrer. Gerade die Generation, die heute ins Alter kommt, konnte ihr ganzes Leben selbstbestimmt leben. Sie konnten entscheiden, wen sie heiraten, sie konnten ihren Beruf frei wählen, sie sind es gewöhnt, an die Wahlurne zu gehen, zu bestimmen. Die wollen sich am Ende des Lebens nicht vom Arzt sagen lassen, wie lange sie zu leiden haben.

SZ: Und die Deutschen?

Sutter: Selbstmord ist in Deutschland legal, und die Beihilfe zu einer legalen Tat kann nicht illegal sein. So gesehen wäre auch in Deutschlabnd möglich, was in der Schweiz möglich ist. Aber in Deutschland sagen die Untersuchungsbehörden: Wenn jemand ein tödliches Medikament genommen hat, sind alle Umstehenden per Gesetz verpflichtet, Nothilfe zu leisten, um diese Person am Leben zu ehalten. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar. Deshalb müssen Sterbehelfer in Deutschland das Sterbezimmer, ja das Sterbehaus verlassen, bevor die Person das Medikament einnimmt.

SZ: Also nur ein juristisches Problem?

Sutter: Was mir persönlich in Deutschland aufgefallen ist: Dort ist das Verhältnis von Arzt und Patient anders als in der Schweiz. In Deutschland ist der Arzt eine richtige Autoritätsperson. Er sagt: Sie haben diese Krankheit und das ist die Behandlung. In der Schweiz ist es fast zum Verzweifeln. Der Arzt sagt nicht, was Sie tun sollen. Er sagt: Sie haben diese Krankheit, und Sie haben folgende fünf Behandlungsmöglichkeiten. Wenn man ihn fragt, was er empfehlen würde, kann man zur Antwort bekommen: Es tut mir leid, aber da kann und darf ich Ihnen nicht hineinreden. Das müssen schon Sie entscheiden. Solche mündigen Patienten haben dann auch weniger Mühe, über ihren eigenen Tod zu entscheiden.

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