637: Niederlande haften für Desaster von Srebrenica.

Im Juli 1995 überrannten serbische Soldaten unter dem Kommando des Generals Ratko Mladic die UN-Schutzzone Srebrenica und ermordeten in der Folge etwa 8.000 muslimische Männer und Jungen. Die zum Schutz der Zone eingesetzten niederländischen Soldaten vom Kommando Dutchbat (Blauhelme) setzten sich nicht zur Wehr, Luftunterstützung blieb aus. Dutchbat räumte seine Posten und Sperranlagen kampflos und wirkte teilweise sogar an der Deportation von Muslimen mit, die sich in sein Militärlager geflüchtet hatten (Stefan Ulrich, SZ  17.7.14).

Nun hat ein niederländisches Zivilgericht in den Haag entschieden, dass der niederländische Staat für den Tod von mehr als 300 bosnischen Muslimen mitverantwortlich sei. Und Schadensersatz leisten müsse. Der beklagte niederländische Staat hatte demgegenüber argumentiert, seine Blauhelm-Soldaten hätten unter dem Kommando der Vereinten Nationen (UN) gestanden. Dies hatten bisher mit solchen Fällen befasste Gerichte stets akzeptiert. Das den Haager Gericht geht einen anderen Weg. Das könnte weitreichende Folgen für künftige UN-Friedenseinsätze haben.

Das Gericht befand, dass die niederländischen Soldaten hätten wissen müssen, dass ihren Schutzbefohlenen der Tod drohe. Man könne mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese Männer am Leben geblieben wären, wenn Dutchbat ihnen erlaubt hätte, auf seinem Gelände zu bleiben. Dutchbat habe unrechtmäßig gehandelt, als es bei der Deportation mitwirkte.

Die „Mütter von Srebrenica“, welche die Klage eingereicht hatten, kritisieren das Urteil. „Wie ist es möglich, zwischen den Opfern zu unterscheiden, und einer Mutter zu sagen, der niederländische Staat sei für den Tod ihres Sohnes auf der einen Seite des Zaunes verantwortlich, nicht aber für den Mord an ihrem Sohn auf der anderen Seite.“

Das UN-Jugoslawien-Tribunal in den Haag hat den Massenmord in Srebrenica als Völkermord eingestuft. Bislang sind 19 mutmaßliche Täter angeklagt und sieben (7) von ihnen zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Die Prozesse gegen die beiden Hauptangeklagten, Ratko Mladic und Radovan Karadzic, laufen noch.

Das Urteil kann nun in den Niederlanden vollstreckt werden. Die Verwandten der Ermordeten bekommen endlich ihr Recht. Das Urteil wird aber dazu beitragen, dass es noch schwerer werden wird, für UN-Friedenseinsätze Blauhelm-Soldaten zu bekommen, weil die entsendenden Staaten sich nicht mehr hinter den Vereinten Nationen (UN) verstecken können.

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