624: Alice Schwarzer verliert wieder gegen Jörg Kachelmann.

Das OLG Köln hat entschieden, dass auch in Glossen der Zeitschrift „Emma“ nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass Jörg Kachelmann ein Vergewaltiger sei. In einer Glosse Alice Schwarzers sei „Claudia D.“ genannt worden, Kachelmanns ehemalige Geliebte, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt habe. Damit seien die Persönlichkeitsrechte des im Mai 2011 freigesprochenen Kachelmann verletzt worden (taz 30.6.14). Das OLG ließ mangels „grundsätzlicher Bedeutung“ eine weitere Revision nicht zu.

Alice Schwarzer hatte über den Kachelmann-Prozess für „Bild“ berichtet. Das ist kein Blatt der Aufklärung. Es steht für verkürzte und personalisierende Informationen, die zu Sensationen aufgebürstet werden.

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