1670: Keine Verstrickung des Verfassungsschutzes?

Über die Plädoyers im NSU-Prozess (hauptsächlich gegen Beate Tschäpe) schreiben Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm in der SZ (2./3.9.17):

„So sehr sich die Bundesanwaltschaft in die einzelnen Schuldbeiträge der Angeklagten vertieft, so sehr lässt sie staatliche Versäumnisse außen vor. Hinweise auf eine Verstrickung des Verfassungsschutzes in die NSU-Taten sieht die Bundesanwaltschaft nicht. Dessen V-Leute hätten vielmehr entscheidend zur Aufklärung beigetragen, … Die Vertreter der NSU-Opfer können nicht glauben, dass ein Lob alles ist, was die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer zur Rolle der Sicherheitsbehörden zu sagen hat. Kein Wort über

geschredderte Akten,

kein Wort über

das Schikanieren Angehöriger.

…“

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