Der Bundestag hat die Rehabilitierung homosexueller Justizopfer beschlossen. Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs hatte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Etwa 64.000 Personen wurden danach verurteilt. Sie können nun eine Entschädigung von 3.000 Euro verlangen. Hinzu kommen 1.500 Euro für jedes angefangene Gefängnisjahr. Ausgenommen sind Männer, die wegen sexueller Handlungen mit Jungen unter 16 Jahren verurteilt wurden. Ursprünglich hatte der Entwurf eine Altersgrenze von 14 Jahren vorgesehen. Auf Druck der Unions-Fraktion wurde sie aber angehoben (FAZ 24.6.17).