1487: Kandinskys Hauptwerk „Das bunte Leben“ = NS-Raubkunst

Im Münchener Lenbachhaus hängt Wassily Kandinskys (1866-1944) Hauptwerk „Das bunte Leben“ (von 1907). Es handelt sich wahrscheinliuch um NS-Raubkunst. Das ergeben die Recherchen der SZ (Kia Vahland, 4./5.3. und 6.3.17). Der Direktor des Lenbachhauses, Mattias Mühling, hat sich dafür ausgesprochen, das Gemälde vor die Limbach-Kommission zu bringen, die in Deutschland Empfehlungen zur NS-Raubkunst ausspricht. Das Gemälde gehört bisher der Bayerischen Landesbank, Miteigentümer ist der Freistaat Bayern. Die Bayerische Landesbank hat den Wunsch geäußert, das Bild möge in München bleiben. Die „Antragssteller“ haben in New York Klage gegen die Bayerische Landesbank eingereicht. Sie verlangen 80 Millionen Dollar oder die Rückgabe des Bildes.

Besessen hatte das Bild ursprünglich die jüdische Fabrikantenfamilie Lewenstein. Sie musste aus Nazi-Deutschland fliehen. 1940 wurde das Bild im besetzten Amsterdam auf einer für NS-Raubgut bekannten Auktion versteigert. Unklar ist, wer das Bild einem Zwischenhändler übergeben hat. War es das „Stedelijk Museum“ in Amsterdam, welches das Gemälde im Krieg aufbewahrte? In der Klageschrift der „Antragsteller“ heißt es, das schon im Herbst 1940 geflohene Geschwisterpaar Lewenstein habe damals niemanden beauftragt, das Bild zu verkaufen.

Jedenfalls verlor die Familie Lewenstein „Das bunte Leben“ unter politischem Zwang.

Die Kunsthistorikerin Erika Hanfstaengl hat als kommissarische Museumsleiterin des Lenbachhauses 1972 den Ankauf des Bildes durch die Bayerische Landesbank in die Wege geleitet. Dies ist pikant, weil Hanfstaengl währen des Krieges im besetzten Italien maßgeblich am Kunstraub der Nazis beteiligt war. Später wurde sie dann Kandinsky-Expertin. Eine deutsche Karriere.

Das Handlungsmuster ist stets das gleiche. Kunst wurde Juden in einer politischen Notlage unter irregulären Verhältnissen abgepresst und später häufig von deutschen Institutionen erworben. Und Juden als rechtmäßige Eigentümer müssen heute, 2017, ihr Recht vor Gerichten einklagen. Und sei es in New York.

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.