Der öffentlich-rechtliche (also: gesellschaftliche) Rundfunk, also ARD, ZDF und Deutschlandradio, ist eines der wichtigsten Hassobjekte der AfD. Mit seinen Nachrichten, politischen Magazinen, Wirtschaftsmagazinen, Kulturmagazinen und Dokumentationen ist er nach wie vor das Rückgrat der öffentlichen Informationsversorgung in Deutschland. Seine Unterhaltungsangebote mögen kleinbürgerlich-spießig sein, sie gehören zum Programmauftrag. Der AfD ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu positiv unserer Bundesrepublik gegenüber eingestellt. Dass sie dadurch ausgerechnet das Geschäft der am US-Vorbild ausgerichteten Privatsender (seit 1985) betreibt, erscheint absurd. Aber was ist bei der AfD schon schlüssig außer ihrer völkisch-rassistischen Basis.
Nun verlangt die CSU die Zusammenlegung von ARD und ZDF. Einmal abgesehen davon, dass etwa Horst Seehofer selbst Mitglied des ZDF-Verwaltungsrats ist und dass die CSU beim BR in München seit eh und je die übliche Standortpolitik betreibt, haben wir hier ein weiteres Beispiel dafür, wie die CSU Wasser auf die Mühlen der AfD leitet. Außerdem bedürfte die Abschaffung eines öffentlich-rechtlichen Senders der Zustimmung aller 16 Bundesländer. Die CSU weiß also, dass die Zusammenlegung nicht kommt. Die übliche Symbolpolitik.
Dabei haben die öffentlich-rechtlichen Sender durchaus Kritik verdient. Das bezieht sich neben den Gebühren und ihrer Verwendung sogar auf Teile ihres Informationsprogramms, die Plattheit der Unterhaltungsprogramme (aber wenn die Zuschauer einschalten?). Die viel zu teure Altersversorgung, die bedeutet, dass die öffentlich-rechtlichen Pensionäre auf fast allen Feldern Beamte ausstechen. Die Honorare von „Experten“ z.B. beim Fußball. Und einiges mehr (Hans Hoff/Katharina Riehl, SZ 13.9.16).
Das Bundesverfassungsgericht hat seit 1961 (der Ablehnung des Adenauer-Fernsehens) bis in die jüngste Gegenwart stets ARD und ZDF gestärkt. Ein Dorn im Auge von AfD und CSU.