1285: Pressekodex – in Gefahr ?

Seit 1956 gibt es den Deutschen Presserat. Er ist ein Organ der Selbstkontrolle der Presse. Vertreten sind in ihm die beiden Verlegerverbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie die beiden Journalistenverbände (der Deutsche Journalistenverband und die im DGB zusammengeschlossenen Journalisten und Pressemitabeiter). Der Presserat soll dafür sorgen, dass das Verhalten der Massenmedien bewährten Grundsätzen entspricht.

Diese hat er seit 1973 in den publizistischen Grundsätzen

(Pressekodex)

formuliert. Er umfasst 16 Punkte, die wiederum teilweise in weitere Richtlinien aufgefächert sind. Dadurch besteht eine Selbstkontrolle der Presse, die schnell und ohne obrigkeitlichen (staatlichen) Druck, fachliche Werturteile über einzelne Beiträge der Berichterstattung fällen kann. Der Deutsche Presserat kann Rügen aussprechen, die in den gerügten Medien abgedruckt werden sollen. Das ist bisher von Ausnahmen abgesehen weithin geschehen. Mit Erfolg. Denn die Medien sind bestrebt, nicht oder nur selten gerügt zu werden. Die meisten Rügen hat bisher die „Bild“-Zeitung bekommen.

Zur Überprüfung der Berichterstattung kommt es auf Grund von Beschwerden. Dazu gibt es eigens eine Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats.

Mit einer Beschwerde kann sich jeder an den Deutschen Presserat wenden.

Bisher halten sich die deutschen Massenmedien an den Pressekodex.

Das könnte sich nun ändern. Denn die „Sächsische Zeitung“ in Dresden will sich nicht an die Richtlinie 12.1 (Berichterstattung über Straftaten) halten. Sie lautet: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“

In ihrer Ausgabe vom 2 Juli 2016 hat die „Sächsische Zeitung“ begründet, warum sie sich nicht mehr an die Richtlinie 12.1 des Pressekodex halten wird. Die Richtlinie war vorher schon von Chefredakteuren wie Tanit Koch („Bild“) oder Rolf Seelheim („Nordwest-Zeitung“) als „Selbstzensur“ und „Wortkosmetik“ kritisiert worden.

Die „Sächsische Zeitung“ teilt zu 100 Prozent das Ziel des Schutzes von Minderheiten vor Stigmatisierung. Aber: „Gerade das Nichtnennen der Nationalität von Straftätern und Verdächtigen kann Raum für Gerüchte schaffen, die häufig genau denen schaden, die wir doch schützen möchten.“

Vorher hat es in der Redaktion der „Sächsischen Zeitung“ auf Grund einer Studie der Universität Dresden unter den Abonnenten eine Diskussion gegeben. Die Leser reagierten „verhalten positiv“, so Chefredakteur Uwe Vetterick. Den Geschäftsführer des Deutschen Presserats, Lutz Tillmanns, hat bisher noch keine Beschwerde über die Zeitung erreicht. Er plant derzeit kein Verfahren. Aber Tillmanns bezweifelt, dass die „Sächsische Zeitung“ ihr Ziel, Minderheiten zu schützen, mit der konsequenten Nennung der Herkunft erreichen kann. „Wenn ich schreibe: Das war ein Tunesier, dann hilft das vielleicht Ägyptern oder Marokkanern – aber gegenüber anderen Tunesiern schürt das Vorurteile.“

Die Regelung der „Sächsischen Zeitung“ soll in zwei Jahren überprüft werden (Karoline Meta Beisel/Cornelius Pollmer, SZ 15.7.16).

Hat die Zeitung vielleicht zu dieser Regelung gegriffen, um Pegida „gerecht“ zu werden?

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