1141: Pressecodex – hinderlich ?

Der Deutsche Presserat, ein freiwilliger Zusammenschluss der Verleger- und Journalistenverbände wird 2016 sechzig Jahre alt. Seit 1973 hat er einen Pressecodex, nach dem das Verhalten der Medien beurteilt werden kann. Auf eine Beschwerde hin. Meine Ausgabe des Pressecodex aus dem Jahr 2000 umfasst (einschließlich der Beschwerdeordnung) 32 Seiten. Der Deutsche Presserat hat als Organ der Selbstkontrolle große Verdienste. Ihm ist es zu danken, dass es in der deutschen Presse nicht zu schlimmeren Verfehlungen gekommen ist, als tatsächlich begangen wurden. Meistens war es die „Bild“-Zeitung, die mit den meisten Rügen des Presserats bedacht wurde. Die Instrumente des Presserats sind

– der Hinweis,

– die Missbilligung und

– die Rüge.

Die Rüge muss, die Missbilligung soll in einer der nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. Das ist publizistische Ehrenpflicht. In den letzten Jahrzehnten hat sich anscheinend auch die Polizei nach den Regeln des Pressecodex gerichtet.

Nun ist der Deutsche Presserat selbst zum Ziel von Vorwürfen geworden. Wegen der Richtlinie 12,1: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug steht.“ Und: „Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“ So ist es wohl dazu gekommen, dass die Medien in fast allen Fällen die Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder ein Herkunftsland verschweigen, obwohl das nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Das kann wie im Fall der Vorgänge auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht dazu führen, dass die Presse ihre Berichterstattungsfunktion nicht voll wahrnimmt. Ein schlimmer Fehler. Denn die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, alle für ein Geschehnis relevanten Sachverhaltsmerkmale zu erfahren. Inzwischen hat der Geschäftsführer des Deutschen Presserats, Lutz Tillmanns. erklärt: „Wenn Polizei und Opfer den begründeten Eindruck haben, dass die Täter aus Nordafrika stammen, ist das ein Detail, das Medien nicht verschweigen dürfen.“ (Heribert Prantl, SZ 19.1.16)

Sonst würden sie sich dem Vorwurf, „Lügenpresse“ zu sein, zu Recht aussetzen.

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