1071: Flüchtlingswelle und Mindestlohn

Zugeben muss ich es ja, dass ich bei der Einführung des Mindestlohns skeptisch war. Ob er sich etwa anwenden ließe auf so viele verschiedene Branchen. Mit unterschiedlichen Strukturen. Aber nach zehn Monaten können wir sagen, dass der Mindestlohn funktioniert. Massenentlassungen blieben aus. Mit dem Mindestlohn verdient man brutto 1400 Euro im Monat.

Nun aber gerät der Mindestlohn von einer anderen Seite unter Druck. Von der Flüchtlingswelle. Gefordert wird die „Öffnung des Arbeitsmarkts“. Damit sind gemeint gezielte Ausnahmen vom Mindestlohn und die volle Beibehaltung der Zeitarbeit, die an sich zurückgebaut werden sollte. Und natürlich ist das Argument stark, dass im letzten Jahr jede dritte Firma nicht alle Lehrstellen besetzen konnte. Steuererhöhungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise sind ja auch nicht beliebt. Es gilt das Motto: „Keine Integration ohne Arbeit, keine Arbeit ohne Bildung.“ Der französische Weg der rigiden Arbeitsmarktordnung ohne Flexibilität ist falsch. Er führt zu Investitions- und Wachstumsschwäche, zu Staatsverschuldung und Arbeitslosigkeit.

Besser mit Minijobs und niedrig bezahlten Jobs in den Arbeitsmarkt einsteigen als gar keine Arbeit, Nichtstun und Frust (Tom Enders, SZ 26.10.15).

Es ist die Aufgabe der Gewerkschaften, darauf zu achten, dass mit solchen Ausnahmeregelungen kein Missbrauch getrieben wird.

Eine Ausnahme vom Mindestlohn gibt es schon. Für Menschen, die länger als ein Jahr ohne Arbeit sind. Wir müssen auch schauen, wie die Bevölkerung reagiert, wenn Flüchtlinge einen Bonus auf dem Arbeitsmarkt gegenüber gering qualifizierten Deutschen haben. Davon haben wir schon zu viele. „Bei der Integration der Flüchtlinge sollte es Flexibilität geben, wenn diese hilft, am Ende Jobs zu mindestens 8,50 Euro die Stunde zu verschaffen. Praktika etwa, die den Berufseinstieg erleichtern, sollten keinen MIndestlohn erfordern.“ (Alexander Hagelüken, SZ 28.10.15)

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.