750: Peinlich: Privatleute dürfen NS-Raubkunst behalten.

Die Übernahme der Sammlung Gurlitt durch das Kunstmuseum Bern (Schweiz) unter Assistenz und Finanzierung der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslands Bayern war ein gelungener politischer Akt. Die in der Sammlung befindliche Raubkunst und die Werke, deren Herkunft ungeklärt ist, bleiben zur Klärung in Deutschland.

„Die schlechte Nachricht ist: Grundsätzlich hat sich seit dem Fund nichts daran geändert, dass Privatleute ihre NS-Raubkunst in aller Regel behalten dürfen. Ansprüche der Bestohlenen und ihrer Erben sind verjährt, und die meisten heutigen Besitzer können sich darauf berufen, nichts gewusst zu haben. Ein erpresstes Barockgemälde, das Vater Gurlitt einst an Hitler verkauft hatte, ist gerade vom Münchener Amtsgericht nicht den Erben der ermordeten Jüdin, sondern den letzten Besitzern, einer Münchener Familie zugesprochen worden. Sollte demnächst wieder ein umfangreicher Bilderschatz aus der Vergangenheit auftauchen, im Erbe eines der vielen NS-Kunsthändler oder anderer Profiteure – dann wird es für die Deutschen wieder so peinlich wie zu Beginn im Fall Gurlitt.“ (Kia Vahland, SZ, 25.11.14)

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