Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat durch die teilweise anonymisierte Veröffentlichung der 50-seitigen Urteilsbegründung gegen Uli Hoeneß dazu beigetragen, den Fall weiter aufzuklären. Anscheinend hat es keinen Deal gegeben. Hoeneß hat partiell Gewinne und Verluste über 500 Millionen Euro erzielt. Die publizierten Tabellen lesen sich wie die Auflistung der Rezepturen eines Suchtkranken. Dass die Selbstanzeige nicht gelang, sei „nicht einer fehlerhaften Beratung durch einen Steuerberater“, sondern seinem „eigenen über Jahre beibehaltenen Verhalten geschuldet“ (Hans Leyendecker, SZ 31.10./1.11./2.11.14).