Nicht zu fassen ist das Versagen deutscher Behörden bei der Aufklärung der NSU-Morde. Manchmal war es bewusst gar keine Aufklärung.
Nach der Vorlage des Schlussberichts des Untersuchungsausschusses des thüringischen Landtags zur NSU-Affäre hat der thüringische Landtag die Angehörigen der zehn Opfer um Verzeihung und Vergebung gebeten. Das war glaubwürdig.
In seinem Kommentar dazu schreibt Heribert Prantl (SZ 23./24.8.14):
„Man steht erschüttert vor der Erkenntnis, die der Untersuchungsausschuss dieses Landtags in 68 Sitzungen gefunden und auf 1.800 Seiten niedergelegt hat: Der Staat hat sich schuldig gemacht – zumindest durch brutale Untätigkeit.
Die NSU-Morde hätten verhindert werden können, wenn der Landesverfassungsschutz das nicht verhindert hätte. Der Verfassungsschutz hat es ermöglicht, dass gesuchte und flüchtige Neonazis im Untergrund bleiben konnten. Er hat die Neonazi-Szene vor Ermittlungen der Polizei gewarnt. Er hat mit dieser Szene in einer Weise gearbeitet, die die Juristen Kollusion nennen: Er hat verdunkelt und verschleiert. Gäbe es ein Unternehmensstrafrecht für Behörden: Dieser Verfassungsschutz verdiente die Höchststrafe – seine Auflösung. Und die Polizei? Sie hat nicht ermittelt, wo ermittelt hätte werden müssen. Es herrschte ein Klima des Wegschauens: So stellte es schon der Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses fest, als er den Fahndungsfehlern nachging; der endgültige Bericht fällt nun noch schärfer aus: Die Behörden haben nicht nur versagt; sie waren nicht nur unfähig. Sie waren offenbar dazu fähig, die Ermittlungen und die Ergreifung der Verbrecher bewusst fahrlässig oder
bedingt vorsätzlich
zu verhindern. Es gibt, so der Bericht ‚den Verdacht gezielter Sabotage‘. Es ist dies der Verdacht, der einen schier verrückt werden lässt.
…
Vielleicht ist das, was der NSU-Untersuchungsausschuss in Thüringen recherchiert hat, das Schlimmnste, was je einer dieser Ausschüsse aufgedeckt hat.
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Die aufrechte Arbeit des Erfurter Ausschusses verdient höchsten Respekt – und Fortsetzung! Es wäre gut, wenn er sich nach der Landtagswahl in zwei Wochen noch einmal konstituieren würde, um dem geschöpften Verdacht weiter nachzugehen.“
Der alltägliche Rassismus ist so ziemlich das Widerwärtigste, das ich kenne.
Mir fehlt das Motiv für das Handeln des Verfassungsschutzes und für diese Zustände im Verfassungsschutz.
Ich befürchte, dass es eine unheilige Personalunion zwischen Verfassungsschutz und Rechten gibt, wobei die Rechten geschützt und mit Steuergeldern alimentiert werden.
Man erinnere sich nur an den gescheiterten Versuch die NPD zu verbieten: es scheitete u. a. daran, dass zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD waren, wobei der Erkenntnisgewinn offensichtlich antiproportional klein war.
Wenn man dann noch die termingerechte Vernichtung von Unterlagen nach dem Auffliegen des NSU und das eigenartige Verhalten des „Verfassungsschützers“ Andreas T., der während der Tat am Tatort des NSU-Mordes in Kassel war, dazu nimmt, ist nicht nur die Alimentierung sondern auch ein guter Informationsfluss zu Gunsten der Rechten zwischen Rechten und Verfassungsschutz wahrscheinlich.