510: Heribert Prantls Kommentar zum Familienrecht

Heribert Prantl kommentiert das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass einen Sohn dazu verurteilte, die Heimkosten für seinen 2013 gerade gestorbenen Vater in Höhe von 9.000 Euro zu übernehmen, der ihn 1972 verstoßen hatte (SZ 13.2.14):

„Im Familienrecht ist nichts mehr so wie vor fünfzig Jahren. Alles hat sich geändert, nur eines nicht: der Satz, dass ‚Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren‘, Eltern den Kindern, Kinder den Eltern, Großeltern den Enkeln, Enkel den Großeltern. Gesetz und Gerichte tun so, als sei dies naturgegeben, als gehöre das zum ewig unveränderlichen Kern des Rechts. Aber das stimmt nicht, auch wenn der Bundesgerichtshof soeben dem Verwandtenunterhalt wieder seinen Segen erteilt hat. Er hat geurteilt, dass der Staat beim Sohn für die Heimkosten des Vaters Regress nehmen darf, obwohl die beiden schon lange keinen Kontakt mehr hatten.

Das Urteil geht in die falsche Richtung. Unantastbarer Kern des Rechts ist es, dass die Eltern den Kindern Unterhalt leisten. Dass auch Kinder für Eltern zahlen sollen, steht zwar seit ewigen Zeiten im Gesetz; es überfordert aber die Sandwich-Generation von heute. In einer Zeit, in der die Ausbildung der Kinder immer länger dauert und die Alten immer älter werden, kann nicht nach unten und oben gleichermaßen viel und lang bezahlt werden.

Beim finanziellen Zugriff des Staates auf die Kinder geht es nicht um Stärkung der Familie, sondern um Entlastung des Staates. Dies führt dazu, dass alte Leute keine Sozialhilfe mehr beantragen, weil sie fürchten, dass der Staat bei ihren Kindern Regress nimmt. Solche Angst darf in einem Sozialstaat keinen Platz haben.“

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