505: Verjährung ist das eine – Michael Wolffsohns Versöhnung durch Wahrheit das andere.

Der „Fall Gurlitt“ zieht weite Kreise. Die Gesellschaft wird über sich selbst aufgeklärt. Hoffentlich ziehen wir die richtigen Schlüsse daraus!

Denn der emeritierte Berliner Rechtshistoriker Uwe Wesel erklärt mit aller wünschenswerten Klarheit, dass die 2013 in Cornelius Gurlitts Wohnung aufgefundenen 1.280 Bilder und Grafiken Gurlitts Eigentum sind (Uwe Wesel „Die Zeit“ 6.2.14). Das beruht nicht auf dem BGB, sondern auf den alliierten Rückerstattungsgesetzen von 1947 bis 1949. Den Alliierten war nach dem Krieg klar, dass die Wirren der Rechtsverwüstung durch die NS-Herrschaft über das damals geltende BGB nicht zu lösen waren. Die alliierten Rückerstattungsgesetze schließen andere privatrechtliche Ansprüche aus.

„Das sollte für alle Beteiligten ein Vorteil sein und die für den wirtschaftlichen Aufbau der Westzonen notwenige Rechtssicherheit schaffen. Vielen Berechtigten wurde das zum Verhängnis, weil sie diese Ausschlussfristen nicht einhalten konnten. Dennoch machten die Fristen nach ihrem Ablauf auch diejenigen zu Eigentümern, die eigentlich zur Rückerstattung verpflichtet waren.“

Heute ist der Freistaat Bayern dazu verpflichtet, die Bilder an Cornelius Gurlitt sofort zurückzugeben. Gurlitt hat mittlerweile einen vorläufigen Betreuer, drei Anwälte für Strafrecht und zwei für Zivilrecht, die seine Interessen wahrnehmen wollen. Letztlich trifft Cornelius Gurlitt die Entscheidung darüber, was mit seinen Bildern geschieht.

Weitergehend und richtungsweisend ist das, was Michael Wolffsohn vorschlägt (FAZ 7.2.14). Er kann sich auf die eigene Familiengeschichte berufen. Sein Großvater Karl Wolffsohn war der Inhaber eines riesigen Kinos in Essen, der „Lichtburg“. Sie wurde von 1928 bis 1933 von ihm erbaut und betrieben. Danach entschädigungslos „arisiert“. Karl Wolffsohn war daneben Mitbegründer und Miteigentümer der 1920 gegründeten „Scala“, des größten deutschen Kabaretts in Berlin-Schöneberg, einer sogenannten „guten Gegend“ der Hauptstadt. Das ergänzte Wolffsohn 1929 im alten Ostbahnhof durch das „Plaza“, Berlin-Friedrichshain, einer urproletarischen Gegend. Dieses Haus fasste 3.000 Besucher. Es wurde von der Dresdner Bank „arisiert“. Für alle drei Häuser erhielt die Familie Wolffsohn keine Entschädigung. Auch nicht von der DDR.

„Warum soll nur Kunstraub bestraft werden und nicht zum Beispiel der Lichtburg, Scala, Plaza und anderer Raub? Daraus folgt: Die meinem Großvater Karl Wolffsohn geraubten Güter wären (rechtschronologisch) mir, meinen Kindern oder Enkeln zurückzugeben. Außerdem müssten wir für entgangene Gewinne entschädigt werden. Das wäre rechtens. Operation gelungen, Patient gestorben. Verbrannte Erde. Keine Versöhnung weit und breit.

Deshalb habe ich bereits vor der wissenschaftlich-historischen Aufarbeitung des Essener Lichtburg-Raubes dem damaligen Oberbürgermeister der Stadt Essen versichert: Aufarbeitung ja, Rückerstattung und Entschädigung nein. Zinsen erst recht nicht. … Das Recht besagt: Verjährung. … Guten Gewissens hakten Massen, Politik, Recht und Geschichtswissenschaft die Causa ab. …

Was ein werteorientiertes Gemeinwesen außer Recht und Gerechtigkeit braucht, ist historische Wahrheit. Historische Wahrheit als Grundlage der Versöhnung. Versöhnung durch Wahrheit. Den Grundgedanken Mahatma Ghandis folgend, hat uns der große Nelson Mandela diesen Königsweg gezeigt, indem er nach dem Ende der Apartheid ‚Wahrheits- und Versöhnungskommissionen‘ einrichten ließ – ohne Recht und Gerichte oder den Anspruch auf Gerechtigkeit. Vor Gericht werden Schuldige bestraft, in der Wahrheitskommission wurden Reuige belohnt.

Wir hätten es leichter als Nelson Mandela und Desmond Tutu, denn sie (ver)suchten die direkte Versöhnung zwischen Opfern und Tätern. Nach dem Ableben der meisten Täter und Opfer müssen wir nur die leichtere Wahrheitsversöhnung zwischen den Nachfahren der Täter und Opfer (ver)suchen.

…“

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