Plagiate bzw. den Verdacht auf Plagiate kennen wir bisher hauptsächlich bei Christdemokraten (zu Guttenberg, Schavan) und Freidemokraten (Koch-Mehrin. Schatzimarkakis). Nun ist der erste Sozialdemokrat des Plagiats verdächtig. Es handelt sich um Marc Jan Eumann (Staatssekretär für Medien in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens). Wahrscheinlich haben verschiedene Medien intensiv und extensiv nach Sozialdemokraten gesucht, denen man ein Plagiat anhängen kann. In unserem Fall berichtet Reiner Burger in der FAS (23.6.13).
Danach wurde Eumann am 16. Februar 2011 von der Kulturwissenschaftlichen Fakultät der TU Dortmund mit der Arbeit „Der Deutsche Presse-Dienst. Nachrichtenagentur in der britischen Zone 1945-1949“ „magna cum laude“ promoviert. Doktorvater: Horst Pöttker. Zweitgutachter: Ulrich Pätzold.
In Heft 4/2012 der wissenschaftlichen Fachzeitschrift „Publizistik“ hatte Arnulf Kutsch, Professor für Mediengeschichte an der Universität Leipzig, die 2011 in einem Kölner Verlag erschienene Dissertation rezensiert. Kutsch schreibt am Anfang seiner Rezension: „Aufbau und Text dieser Dortmunder Dissertation sind in großen Teilen identisch mit der Arbeit gleichen Titels, mit der der Autor 1991 an der Universität Köln sein Magisterexamen erwarb. Freilich sucht man den Titel dieser Magisterarbeit im Literaturverzeichnis oder andernorts in der vorliegenden Veröffentlichung vergebens. Für sie hat der Autor vielen Abschnitten seiner Magisterarbeit ein, zwei oder drei neue einleitende Sätze vorangestellt, manches zudem umformuliert, auch neue Literatur eingearbeitet und mit etlichen Passagen oder Zitaten aus den umfangreichen Fußnoten der Magisterarbeit den Textumfang der Dissertation vergrößert. Eine konzeptionelle oder methodische Erweiterung lässt sich daraus nicht erkennen, auch keine wirklich inhaltlich-substanzielle. Neu in der Dissertation sind wenige Seiten über medienpolitische Entscheidungen der Briten (bspw. 84 ff.; 99) sowie ein knapp 30-seitiges Schlusskapitel über die Fusion der von den westlichen Besatzungsmächten gegründeten Nachrichtenagenturen zur ‚Deutschen Presse Agentur‘ (dpa).“
Am Ende seiner Rezension schreibt Kutsch: „Einstweilen mag es lehren, wie angenehm es sich in unserem Fach auf der Grundlage des Textkorpus‘ einer Magisterarbeit promovieren lässt, selbst wenn sich über diese eine 20-jährige Patina gelegt hat.“ Ob und wie weit sich bei dieser Rezension die „Liebe“ unter Professorenkollegen ausdrückt, vermag ich nicht zu beurteilen.
Der Doktorvater, Horst Pöttker, erfuhr am 22.12.12 von der Rezension. Noch am gleichen Tag, also unverzüglich, informierte Pöttker den Vorsitzenden der „Kommission zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis“ der TU Dortmund. Er bat ihn, ein Prüfverfahren wegen illegitimen Erwerbs der Doktorwürde gegen Eumann einzuleiten. Die Kommission hat den Fall nach einer Vorprüfung Mitte Februar 2013 angenommen. Eine Unterkommission, der vier Mitglieder und als beratendes Mitglied ein Vertreter des Universitäts-Justiziariats angehören, hat alle relevanten Materialien zusammengetragen und alle am Verfahren beteiligten Personen befragt. Ein Bericht der Kommission für das Rektorat der Hochschule liegt nach Informationen der FAS inzwischen vor. Er enthält neben der Würdigung des ermittelten Sachverhalts auch eine Empfehlung zur Frage, ob Eumann der Doktortitel aberkannt werden soll. Die Universität will sich zur Zeit nicht äußern.
Das Dortmunder Institut für Journalistik erhielt kurz nach Eumanns Promotion Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 200 000 Euro für das Projekt „Initiative Lokaljournalismus in Nordrhein-Westfalen“ (Inlok).
In der im Fall Eumann gültigen Promotionsordnung heißt es, dass Doktoranden beim Einreichen ihrer Arbeit angeben müssen, „ob die vorgelegte Dissertation ganz oder in einer anderen Fassung oder in Teilen einer Hochschule im Zusammenhang mit einer staatlichen oder akademischen Prüfung vorliegt oder vorgelegen hat“.
Doktorvater Horst Pöttker: „Nachdem ich die Magisterarbeit gelesen habe, fühle ich mich von Herrn Eumann menschlich enttäuscht.“