303: Hypo-Vereinsbank (HVB) in den Fall Gustl Mollath verwickelt

Seit fast sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie. Zur Zeit in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Weil er 2006 vom Oberlandesgericht Nürnberg vom Vorwurf der Körperverletzung und der Sachbeschädigung freigesprochen, dafür aber in die Psychiatrie eingewiesen worden war. Mollath habe ein „paranoides Gedankensystem“ entwickelt. Er sei „unkorrigierbar der Überzeugung“, seine Frau und einige Anlageberater der HVB hätten ein „System der Schwarzgeldverschiebungen“ errichtet, in dem Schwarzgeld in die Schweiz verschoben worden sei (Olaf Przybylla, Uwe Ritzer, SZ 22.11., 24./25.11. 27.11.12).

Aus der Psychiatrie kommt man in Deutschland nur schwer wieder heraus. Aber die Chancen für Gustl Mollath sind gestiegen, seit sich die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und das politische Magazin „Report Mainz“ vom SWR seiner Sache angenommen haben. Und die „Freien Wähler“ in Bayern. Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das kürzlich von dem bekannten Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate vorgestellt worden ist. „Wie hier mit einem Bürger umgegangen wird, ist rechtsstaatswidrig. Es spricht viel dafür, dass der Falsche getroffen wurde.“

Gustl Mollath hatte sich in einem „Rosenkrieg“ von seiner Frau getrennt. Seine Frau war Anlageberaterin der HVB. Bereits 2003 war die Bank auf ein internes Netzwerk gestoßen. Ihre Revisoren fanden Anhaltspunkte und Belege für Geldwäsche, Beihilfe zur Steuerhinterziehung und fragwürdige Wertpapiergeschäfte. Der Interne Revisionsbericht gelangt zu dem Ergebnis: „Alle nachprüfbaren Behauptungen (Gustl Mollaths, W.S.) haben sich als zutreffend herausgestellt.“ Mollaths Frau und ihre beteiligten Kollegen wurden von der Bank entlassen. Mollath hatte behauptet, er sei selber Zeuge von Kurierfahrten seiner Frau mit Schwarzgeld in die Schweiz gewesen. Die Rede war auch von einer „prominenten Kundin“ im „politischen Raum“.

Inzwischen sind das Oberlandesgericht Nürnberg und die seinerzeit zuständige Staatsanwaltschaft unter Druck geraten. Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht durch den Revisionsbericht der HVB die Vorwürfe Mollaths „gerade nicht bestätigt“. Das ist unverständlich. Die „Freien Wähler“ fordern einen Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag und den Rücktritt der Ministerin. Die Bayern-SPD: „Angesichts des aktuell vorliegenden Gutachtens muss Ministerin Merk sich dringend erklären.“ Die Generalstaatswaltschaft Nürnberg verteidigt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Mollath habe in seiner Strafanzeige 2003 und in zahlreichen Briefen illegale Geldgeschäfte nur behauptet. Das sei „nicht zureichend“ gewesen.

Heribert Prantl kritisiert in seinem Kommentar von heute (SZ 27.11.12) das Verfahren gegen Gustl Mollath. „Dieser Fall gilt Kritikern als Exempel für Ignoranz und Arroganz der Justiz, als Beispiel für richterliche Willkür und schludrige Gleichgültigkeit von Gutachtern.“ Prantl nimmt sich des Paragraphen 63 des Strafgesetzbuchs an, der eigentlich kranken Angeklagten dabei helfen soll, nicht verurteilt werden zu können, der sich aber laut Prantl zum Fluch entwickelt hat. Weil die Unterbringung in der Psychiatrie meist nicht so leicht aufgehoben wird.

Prantl verweist darauf, dass sich die angeblich „wahnhaften Ideen“ des Gustl Mollath als Tatsachen herausgestellt hätten. Nach seriösen Schätzungen seien etwa die Hälfte der psychiatrischen Eingangsgutachten falsch. In den Folgegutachten seien die Gutachter aus Haftungsgründen immer weniger bereit, ein Risiko einzugehen. Im Zweifelsfall gutachteten sie für anhaltende Gefährlichkeit. Prantl: „Eine Justiz, die Menschen ohne gründlichste Prüfung einen Wahn andichtet, ist selber wahnsinnig.“

Und wir denken über die Rolle von psychiatrischen Gutachtern bei deutschen Gerichten neu nach.

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.