564: Reichstagsbrand (27.2.1933) – revisited

Dass der Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts und bis heute eine große Rolle spielt, bestreitet niemand. Ich habe mich in meinem Buch „Deutsche Diskurse“ (2009) im Kapitel II.3. „Reichstagsbrand-Kontroverse ab 1959: Ist an der Alleintäterschaft van der Lubbes nicht mehr zu zweifeln?“ (S. 27-34) damit beschäftigt. Nun ist das Buch des kanadischen Historikers Benjamin Carter Hett „Burning the Reichstag“ erschienen. Hett hat deutsche Wurzeln. In der FAS (11.5.14) rezensiert Uwe Soukup die Monographie. Soukup ist u.a. durch eine Biographie Sebastian Haffners bekannt geworden. Er kann also als Fachmann gelten.

„Am Tag nach dem Brand unterzeichnete Reichspräsident Paul Hindenburg die Reichstagsbrandverordnung. Reichskanzler Adolf Hitler, der seit gerade einmal vier Wochen regierte, hatte sie ihm vorgelegt. Sebastian Haffner schrieb 1987 über das Frühjahr 1933, der Brand des Reichstags sei das entscheidende Ereignis bei der ‚Abräumung des politischen Feldes‘ gewesen. Die Verordnung setzte die Verfassung in weiten Teilen außer Kraft, schaffte die Grundrechte ab und führte die Möglichkeit willkürlicher Verhaftungen ein. Gut drei Wochen später stimmte der Reichstag dem Ermächtigungsgesetz zu.“

Soukup prüft die Möglichkeit, ob weiter an der im Wesentlichen von Historikern für plausibel gehaltenen Einzeltäterthese festgehalten werden kann. Daran gab es schon immer erhebliche Zweifel. Hett verschärft sie. Die Einzeltäter-Hypothese ging im Wesentlichen auf Fritz Tobias zurück, der sie 1959 im „Spiegel“ lancierte. Unterstützt wurde er von dem jungen Referenten im Institut für Zeitgeschichte in München, Hans Mommsen. Heute wissen wir durch die Forschungen Hersch Fischlers, dass Mommsen den eigentlich für das Gutachten vorgesehenen Hans Schneider in einem institutsinternen Machtkampf erst besiegt und dann sein Gutachten erstattet hatte. Mommsen verficht die Annahmen der Strukturgeschichte, die de facto die persönliche Verantwortung von Tätern eher vernachlässigt. Das passte damals vielen alten Nazis gut in den Kram, von denen es einige auch beim „Spiegel“ gab. Heute meint Mommsen, dass Hetts neue Forschung „eigentlich überflüssig“ sei.

2013 übernahm das Bundesarchiv Fritz Tobias‘ umfangreichen Nachlass. Darin befindet sich ein Brief des Leiters der Berliner politischen Polizei von 1933, Rudolf Diels. In dem Brief bezeichnet Diels den Reichstagsbrand als das „erste Verbrechen der Nationalsozialisten“ und schlägt vor, gegen den SA-Mann Hans Georg Gewehr zu ermitteln, den Diels für den Haupttäter hält. Diese Spur ist von Fritz Tobias nicht verfolgt worden. Hett hält die Alleintäterschaft des niederländischen Anarchisten Marinus van der Lubbe aus technischen Gründen für unmöglich. Soukup ebenso. Er hält dem letzten Vertreter der Alleintäterschaft, Sven Felix Kellerhoff, vor, dass dessen Thesen zur Brandbeschleunigung durch Rauchgasdurchzündung oder Rauchgasexplosion ebenfalls technisch unmöglich seien. Das hinderte die Berliner Feuerwehr 2013 nicht daran, wiederum die Einzeltäterschaft van der Lubbes zu behaupten, obwohl sie ihr vorher skeptisch gegenübergestanden hatte.

„Das Verheerende an der bis heute erfolgreichen Einzeltäterthese ist, dass sie nahelegt, die Abschaffung aller politischen Rechte nach dem Reichstagsbrand sei den Nazis sozusagen aus Versehen, aus einem Schreck heraus passiert.“ Endgültig geklärt ist die Frage, wer beim Reichstagsbrand Täter war, also immer noch nicht.

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