Möglicherweise wurde der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn gewarnt (ahan./elo./mwe., FAS 16.2.14).
Edathy hatte am 6.2.14 seinen Verzicht auf sein Bundestagsmandat erklärt. Just an diesem Tag hatte die Staatsanwaltschaft Hannover in einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mitgeteilt, dass sie gegen den Abgeordneten ermitteln werde.
Der Brief kam am 12.2.14 in Lammerts Büro an. Auf ihm sollen sich zwei Postaufkleber befunden haben. Einer von der deutschen Post, einer von einem privaten Briefzusteller. Im übrigen wurde entgegen der Behauptung der Staatsanwaltschaft Hannover Edathys Büro nicht versiegelt. Es fand auch keine Durchsuchung statt.
Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl kritisiert die Staatsanwaltschaft Hannover. Sie habe ihre Razzia bei Edathy durchgeführt, als es zu spät gewesen sei. Das müsse minutiös aufgeklärt werden.
Ich habe Verständnis für die Verärgerung in der CSU. Der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte im Oktober 2013 den SPD-Vorsitzenden und heutigen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel darüber informiert, dass Verdachtsmomente gegen Sebastian Edathy aufgetaucht waren. Möglicherweise hat er damit weder die Tatbestände des Geheimnisverrats noch der Strafvereitelung im Amt erfüllt. Dann nämlich nicht, wenn die Bestellungen Edathys nicht strafbar gewesen wären.
Es ist dringend Aufklärung geboten.