Das Bundesverfassungsgericht fährt mit seiner bemerkenswerten Rechtsprechung in Bezug auf die Massenmedien fort. Es schützt und unterstützt die Medien (Wolfgang Janisch SZ 29.1.14). Dieses Mal ging es um das Filmförderungsgesetz (FFG). Es ist ein Wirtschaftsgesetz, deswegen ein Bundesgesetz. Wobei generell die Kulturhoheit der Länder gilt, was das Bundesverfassungsgericht wiederum voll bestätigt hat.
Geklagt hatten vier Kinobetreiber der UCI-Gruppe gegen die Zwangsabgabe des FFGs mit dem Argument, dass sie ihren Erfolg vor allem ausländischen Filmen verdankten. Diese werden meistens – wie etwa in Hollywood – nicht subventioniert. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Klage mit sieben zu eins Stimmen ab.
Der Marktanteil deutscher Filme – gemessen an den Besucherzahlen – ist von knapp zwölf (12) Prozent im Jahr 2002 auf 27 Prozent 2009 gestiegen. Das nahm die Berichterstatterin, Frau Gertrude Lübbe-Wolf, zum Anlass zu bemerken: „Deutlicher als durch ihr in diesen Zahlen dokumentiertes freiwilliges Marktverhalten könnte die Kinowirtschaft ihr wirtschaftliches Interesse am deutschen Film nicht bekunden.“
Das Urteil ist ein „Ja“ zur Struktur der Filmförderung (dazu gehören noch das Film-Fernseh-Abkommen, die Länderfilmförderung und das Kuratorium des jungen deutschen Films) und zur „qualitätsorientierten Förderung“. Es könne im Einzelfall lohnend sein, sich an „bewährten Erfolgsmustern“ zu orientieren. Nachhaltiger Erfolg lasse sich aber nur damit sichern, „auch ganzheitlich und langfristig angelegte Förderstrategien zu setzen, die gezielt dem – im Einzelfall nie sicher bestimmbaren – künstlerisch-kreativem Erfolgsfaktor Raum geben“.
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, dass Kultur Ländersache sei. „Zugleich kann es jedoch einem Staat, der sich von Verfassung wegen als Kulturstaat versteht, nicht verwehrt sein, in der Wahrnehmung aller seiner Kompetenzen auch auf Schonung, Schutz und Förderung der Kultur Bedacht zu nehmen.“
Das Bundesverfassungsgericht schiebt der simplen Kommerzialisierung einen Riegel vor. Sehr gut so!