3834: Michael Buback: 33 von 34 RAF-Verbrechen sind ungeklärt.

Michael Buback habe ich kennengelernt als Tennisspieler bei Punktspielen seines Vereins SV Eddigehausen mit meinem, SV Groß Ellershausen-Hetjershausen, zwei Vereinen aus Vororten Göttingens, in der Bezirksliga des Niedersächsischen Tennisverbands. Er war ein sehr guter und erfolgreicher Spieler und gewann seine beiden Einzel und Doppel (in zwei Spielzeiten) gegen unsere besten Spieler. Außerdem war er sehr bescheiden und freundlich und allseits beliebt. Er war damals  (bis 2012) Professor für Technische und Makromolekulare Chemie an der Universität Göttingen.

Sein Vater, der Generalbundesanwalt Siegfried Buback; wurde am 7. April 1977 in Karlsruhe von der RAF ermordet.

Geklärt ist der Mord bis heute nicht, obwohl auch Michael Buback sich für die Aufklärung sehr eingesetzt hatte. Das bekräftigt er in einem Interview mit Detlef Esslinger (SZ 23./24.4.22). Bis heute hat Michael Buback zwei Bücher darüber geschrieben: „Der zweite Tod meines Vaters“ (2008) und „Der General muss weg“ (2020, gemeinsam mit seiner Frau Elisabeth). Die für den Mord verurteilten Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt waren überhaupt nicht am Tatort. Die Tat wurde von zwei Mördern auf einem Motorrad begangen. Möglicherweise war es für die Bundesrepublik Deutschland besser, dass überhaupt offiziell Mörder verurteilt wurden.

Michael Buback verdächtigt Verena Becker als Täterin. Haarspuren aus ihrer Haarbürste sind mit einer Haarspur aus einem Motorradhelm von der Tat identisch. Sie besaß die Tatwaffe und hatte bei ihrer Verhaftung bei sich einen Schraubenzieher, wie er als einziges Werkzeug aus dem Bordset des Tatmotorrads fehlte.

Aber Verena Becker war Informantin des Verfassungsschutzes.

Insofern war es wohl das kleinere Übel, andere als Täter zu benennen. Ermordet wurden der Dresdener Bank-Chef Jürgen Ponto und der Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer.

Michael Buback sagt: „Übrigens, von den 34 der RAF zugerechneten Verbrechen sind 33 nicht aufgeklärt. Bei der einen Ausnahme war kein Ermittlungswaufwand nötig – weil Frau Ponto Tat und Täter vom Nebenzimmer aus sah. Diese Häufung finde ich besorgniserregend.“