826: Hooligans sind kriminelle Vereinigung.

Sie nennen es die „dritte Halbzeit“. Verabredungen zu Prügeleien. Etwa im Zusammenhang mit Fußballspielen. Diejenigen, die sich daran organisiert beteiligen, nennen wir Hooligans. Sie sollten nicht verwechselt werden mit Fans („Kuttenfans“) (vgl. Wilfried Scharf: Hooligans und Fernsehen. Zur Wirkung der Darstellung von Gewalt in den Medien. In: JugendSchutzReport 5/03, S. 2-4). Aufmerksamkeit erregten die Hooligans erstmals in den neunziger Jahren, als nach einer Prügelei zwischen Anhängern von Ajax Amsterdam und Feyenoort Rotterdam Carlo Picornie tot auf der Walstatt liegen blieb. Die gewaltbereiten Schläger gibt es vorzugsweise in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien. Sie sind aber auch in anderen Staaten aktiv.

Nun  hat der Bundesgerichtshof (BGH) dafür gesorgt, dass sie juristisch besser zu behandeln sind. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen gelten ab sofort als

gefährliche Körperverletzung,

was bisher nicht möglich war. Und Vereinigungen, die sich zum Zweck des Prügelns zusammengeschlossen haben, sind juristisch als

kriminelle Vereinigungen

zu behandeln. Dadurch sind etwa Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen leichter möglich. Das, was Hooligans tun, darf nicht mit einem Boxkampf oder einem „Free Fight“ verwechselt werden, weil es sich um „Massenschlägereien“ handelt. Sie sind „sittenwidrig“ (Wolfgang Janisch, SZ 23.1.15).

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