Die Limbach-Kommission („Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“) hat entschieden, dass der Verkauf des Welfenschatzes 1935 „kein verfolgungsbedingter Zwangsverkauf“ gewesen sei. Die überaus kostbaren mittelalterlichen Reliquiare können so im Besitz des Kunstgewerbemuseums Berlin bleiben (Ira Mazzoni, SZ 21.3.14, Sven Felix Kellerhoff, Die Welt 22.3.14).
Mehrere Kunsthändler (Julius Falk, Arthur Goldschmidt, Zacharias Max Hachenbroch, Saemy Rosenberg, Isaak Rosenbaum) hatten sich 1929 zusammengetan, um den Welfenschatz vom Hause Hannover zu kaufen. Das Konsortium sah sich dann auf Grund der Weltwirtschafskrise gezwungen zu versuchen, den Schatz in den USA zu veräußern. Dies gelang nur teilweise. 1934 blieb für die 42 Stücke goldgetriebener Reliquiare ein einziger Interessent, das Land Preußen unter der Regierung von Hermann Göring (NSDAP).
Die Anwälte Markus Stötzel und Mel Urbach machen nun geltend, dass 1934 ein rechtmäßiges Geschäft zwischen jüdischen Händlern und Nazi-Deutschland undenkbar gewesen sei. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hält dagegen, der Schatz sei 1935 rechtmäßig vom Land Preußen erworben worden. Angeblich konnten die meisten jüdischen Kunsthändler bis zum Herbst 1935 frei handeln. Die Zulassung Hackenbrochs bei der Reichskunstkammer wurde sogar bis 1937 verlängert. Der Kaufpreis von 4,25 Millionen Reichsmark sei korrekt. Damit seien 90 Prozent des Einkaufspreises wieder eingeholt worden. Insofern sei das Geschäft nicht unbedingt in einem antisemitischen Erpressungsszenario abgewickelt worden.
Die genannten Kunsthändler hielten wohl nicht mehr als 10 Prozent der Konsortiumsanteile. Den größten Anteil mit 25 Prozent hatte der Wiesbadener Juwelier Hermann Netter. Auch der Kunstsammler Fritz Mannheimer hat anscheinend Anteile besessen. Die Anwälte, welche die Interessen der Nachfahren von Hermann Netter vertreten, Jörg Michael Cramer von Clausbruch und Sabine Rudolph, sprechen von einer „klaren Fehlentscheidung“. Die renommierte Provenienzforscherin Monika Tatzow ist empört über die Entscheidung der Limbach-Kommission, weil darin über Menschen mitentschieden worden sei, die gar nicht am gegenwärtigen Verfahren beteiligt gewesen seien.
Es geht um enorm hohe Summen wohl auch deshalb, weil einige Anwälte und Rechercheure in ähnlichen früheren Fällen oft Erfolgshonorare vereinbart hatten. Grundlage für die Empfehlung, ob ein zur NS-Zeit verkauftes Kunstwerk restituiert werden muss, ist die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines verfolgungsbedingten Verkaufs. Liegt ein solches Geschäft nicht vor, gibt es keine Basis für eine Restitutionsforderung. Nach Archivrecherchen der „Welt am Sonntag“ liegt ein verfolgungsbedingtes Geschäft nicht vor.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, betonte, dass die Einzelfallentscheidung der Limbach-Kommission nichts daran ändere, dass in ähnlichen Fällen „die Bundesregierung auch weiterhin alle Anstrengungen unternimmt und im Zweifel auf Restitution dringt“.