Das ungarische Verfassungsgericht hat am Montag wesentliche Teile des ungarischen Mediengesetzes für verfassungswidrig erklärt (SZ 20.12.2011). Es war 2010, auch bei starker Kritik aus der EU, von der Zweidrittelmehrheit der nationalkonservativen Partei Fidesz von Ministerpräsident Orban beschlossen worden und Anfang 2011 in Kraft getreten. Das Gericht entschied, dass Bestimmungen, wonach Journalisten ihre Quellen offenlegen und Informationen an die Fidesz liefern müssen, verfassungswisdrig sind. Das gilt auch für die Bestimmung, dass Online- und Pressemedien „ausgewogen“ berichten müssen. Die Befugnis der ungarischen Medienbehörde, gegen Medien Verfahren wegen Missachtung der menschlichen Würde oder der Privatsphäre einzuleiten, stellt ebenso „eine verfassungswisdrige Einschränkung der Pressefreiheit dar“. Eine Ahndung etwaiger Verstöße sei schon auf dem regulären Rechtsweg möglich.
Dieser Beschluss des ungarischen Verfassungsgerichts macht Hoffnung darauf, dass Ungarn auch bei seinem Mediengesetz den von Menschenrechten charakterisierten Weg nach Europa (EU der 27) beschreitet.