Seit 2005 ist das Grundgehalt der Professoren in Deutschland deutlich niedriger als vorher. Die C-besoldung wurde abgeschafft und durch die W-Besoldung ersetzt. Damit sollte eine leistungsbezogene Besoldung ermöglicht werden. Heute können sich Professoren Zuschläge für gute Leistungen in der Forschung oder in der Lehre oder in der Gremienarbeit verdienen. Sie müssen über ihr Gehalt verhandeln. Die Besoldung steigt nicht mit dem Dienstalter. Im Extremfall bleibt der Professor bei seinem niedrigeren Gehalt bis zur Rente. Anscheinend funktioniert das neue System noch nicht überall.
Denn das Verwaltungsgericht Gießen hat das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, zu prüfen, ob die W-Besoldung eine „amtsangemessene Alimentation“ nach dem Grundgesetz darstellt. Da ist ja stets die Frage, was angemessen ist. In Hessen beträgt das Grundgehalt (brutto) heute 4.176, 45 Euro, in Berlin 4.027, 35 und in Baden Württemberg 4.578,74 Euro. Die Kritiker der W-Besoldung irritiert vor allem, dass ein Professor in vielen Fällen weniger verdient als ein Oberstudienrat. Außerdem ist es so, dass Funktionszulagen, etwas für Dekane, nicht ruhegehaltsfähig sind.
Ich bin gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.