F. W. Graf trennt den Verfassungsstaat vom „christlich-jüdischen Erbe“.

In einem SZ-Interview vom 13.10.10 setzt sich der evangelische Theologe Friedrich Wilhelm Graf mit den neuerdings von Politikern ins Feld geführten Thesen zum „christlich-jüdischen Erbe“ auseinander. Er stellt darauf ab, dass speziell der Rechtsstaat in Deutschland nach 1945 „weithin gegen die Kirchen durchgesetzt worden“ ist. „So wurde etwa noch weit bis in die fünfziger Jahre in den Diskursen beider großen Kirchen der Begriff ‚Menschenrechte‘ eher kritisch gesehen, als liberalistische Verirrung des modernen Menschen.“ Der enge Zusammenhang von Menschenwürde und Gottes-Ebenbild-Vorstellungen sei ein Konstrukt des 20. Jahrhunderts. Er signalisiere auch politische Korrektheit. Die Formel „christlich-jüdisch“ in der aktuellen Verwendungsweise sei gefährlich, weil sie die Unterscheidung von Recht und Religion relativiere.

Graf unterstreicht, dass der freiheitliche Verfassungsstaat gerade davon lebe, dass er religiös neutral sei und dass zwischen moralischen, religiösen und rechtlichen Fragen unterschieden werde. „Die Verfassung ist ein Produkt von Aufklärungsdenken.“ Es sei nicht so, dass ein Muslim, der in diesem Land Staatsbürger sei, eine Werteordnung zu akzeptieren hätte, sondern eine Rechtsordnung. „Auch das katholische Kirchenrecht ist nicht voll kompatibel mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb sagt aber niemand, die Katholiken seien keine Staatsbürger.“ Nach Graf können sich Muslime in ihrem Privatleben durchaus an Regeln der Scharia orientieren. Klar müsse allen sein, „dass die verbindliche staatliche Rechtsordnung das Grundgesetz ist“.

Graf versteht die Aufregung um Christian Wulffs Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland.“ nicht. Der Satz sei wenig originell. Wolfgang Schäuble habe Ähnliches schon vor Jahren gesagt. „Der Satz ist auch nicht besonders intelligent, weil er zwischen Empirie und positiver Bewertung schwankt.“ Außerdem bringt es für Graf wenig, einen ägyptischen Arzt, einen iranischen Physikstudenten und einen Analphabeten unter demselben Begriff „Muslim“ zu rubrizieren. Unsere Probleme hätten bekanntlich damit zu tun, dass wir lange Zeit de facto ein Einwanderungsland gewesen seien, es aber nicht hätten sein wollen, und daher die Einwanderung nach Deutschland nicht recht gesteuert und begleitet hätten. Es gäbe auch verschiedene Vorstellungen von der Religionsfreiheit. Zunehmende juristische Konflikte in religiösen Dingen seien ein Indikator für religiösen Wandel. „Die deutsche Tradition ist, dass religiösen Akteuren starke Rechte eingeräumt werden; dass der Staat religiös und weltanschaulich neutral ist, sich aber positiv zu Religionsgemeinschaften verhält. Dieses spezifisch deutsche Modell kann auch auf muslimische Akteure im Land Anwendung finden.“

Es wäre gut, wenn Friedrich Wilhelm Grafs Position besser bekannt wäre.

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