Plebiszitäre Elemente mit verfassungsrechtlichem Korrektiv

Heribert Prantl in der SZ (17./18.7.10) und Christine Landfried in der FAZ (17.7.10) nehmen sich Bürgerbegehren und Volksentscheide vor. Gerade angesichts der Befragung des Volks beim Rauchen in Bayern und bei der Schulpolitik in Hamburg. Beide stehen den plebiszitären Elementen der Demokratie mit guten Gründen freundlich gegenüber und wollen sie stärken bzw. die Möglichkeiten der Regierungen beschränken. Prantl unterstreicht, dass alle deutschen Bundesländer Plebiszite kennen und diese dort gut funktionieren. „Die Zahl der kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide hat sich seit Mitte der neunziger Jahre verdreifacht.“ Die Spannung zwischen repräsentativer und direkter Demokratie werde gebraucht, sonst schlafe die Demokratie ein.

Verständnis zeigt Prantl gegenüber den Müttern und Vätern des Grundgesetzes, welche die plebiszitären Elemente der Verfassung auf Grund der Erfahrungen mit der Weimarer Republik und mit dem Nationalsozialismus gering gehalten hätten. Sie hätten dem Volk nicht verziehen, „dass es einst Adolf Hitler gewählt und bis zuletzt die Treue gehalten hat“. Die Angst vor Demagogen sei zu groß gewesen. Das sei aber heute (nach sechs Jahrzehnten) nicht mehr berechtigt. „Das ökologische Bewusstsein hat sich in Deutschland von unten nach oben entwickelt. Im Osten haben die Menschen ein diktatorisches Regime gestürzt. Und diese Menschen sollen nicht reif sein, sich hin und wieder in einer Volksabstimmung zu äußern?“ Es sei schon sehr fragwürdig gewesen, dass das Volk bei der Wiedervereinigung und bei der Einführung des Euros nicht direkt gefragt worden sei.

Prantl geht darauf ein, dass das deutsche Volk auch bei der EU-Verfassung nicht direkt habe miteintscheiden können. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag 2009 werde allein dem Volk die Kraft zugemessen, die Verfassung und Europa neu zu schöpfen. „Auch nicht die allergrößte Koalition in Berlin, keine EU-Kommission und kein Europäischer Rat haben die Macht, Deutschland zum Teil eines europäischen Bundesstaates zu machen. Das kann nur das Plebiszit. Nur dieses kann das Grundgesetz ablösen und an seine Stelle eine EU-Verfassung setzen.“

Ein Plebiszit könne aber auch etwas Furchtbares sein, es könne die Demokratie zerstören, wenn sich die Egoismen addierten und Vorurteile gegenüber Minderheiten zuschlügen. Als Beispiel erwähnt er die Schweizer Abstimmung über Minarette. Hier sei eine Minderheit ihrer Rechte beraubt worden, die sie benötige, um als Minderheit in der Mehrheit zu leben. Prantl verkennt aber nicht, dass sich an solchen Stellen die Probleme von Plebisziten zeigen. Insbesondere gilt das sicher bei einem Plebiszit über die Todesstrafe. „Wenn eine Mehrheit der Bürger die Todesstrafe gutheißt, besagt das nicht, dass die Todesstrafe auch richtig ist. Mehrheit ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit Wahrheit, Richtigkeit und Verfassungsmäßigkeit.“ M.E. ist die Todesstrafe menschenrechtswidrig. „Die plebiszitäre Demokratie braucht deshalb, genauso wie die parlamentarische, ein Korrektiv, ein Kontrollorgan: das Verfassungsgericht.“ Hier ist Heribert Prantl sehr nachdrücklich zuzustimmen.

Christine Landfried beschäftigt sich hauptsächlich mit der Begrenzung der Möglichkeiten der Regierung angesichts von plebiszitären Elementen. Sie sieht in Hamburg beim Vorgehen des Senats gegen die Bürgerinitiative „Wir wollen lernen.“ eine Grenzüberschreitung. 1974 habe das Bundesverfassungsgericht für die Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung eine Grenze gezogen, die überschritten wäre, wenn die Regierung „gleichsam neben den beteiligten Gruppen wie eine von ihnen in den Abstimmungskampf“ eingreife. Das sei aber durch die Bereitstellung von 200000 Euro aus Haushaltsmitteln geschehen. Außerdem gälte bei Volkseintscheiden ein Sachlichkeitsgebot (Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofe vom 19.1.1994). „Es ist ein Zeichen für eine lebendige Demokratie, wenn sich Bürger wie in Hamburg engagieren und die Diskussion über eine wichtige Frage der Bildungspolitik anstoßen.“ Es müsse auch Vorsorge getroffen werden, dass Bürger, die wenig Geld für eine Bürgerinitiative hätten, ebenfalls in die Lage versetzt würden, ihre Stimme zur Geltung zu bringen. „Die Kostenerstattung in Höhe von 0,10 Euro, die eine Bürgerinitiative in Hamburg für jede gültige Jastimme erhält, ist dafür kaum ausreichend.“ Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

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