Seit 2008 sind führende deutsche Museen aufgefordert, die Provenienz von etwa 60 Bildern zu klären, die aus der Sammlung Alfred Flechtheims stammen. Darunter Werke von Pablo Picasso, Juan Gris, Paul Klee, Carl Hofer und Oskar Kokoschka. Ira Mazzoni nimmt sich in der „Süddeutschen Zeitung“ (10./11.7.2010) des Falles an. Das geradezu Bestürzende an diesem Fall ist, dass 65 Jahre nach Kriegsende auf diesem Feld anscheinend immer noch keine fairen Verhältnisse herrschen. Alfred Flechtheim war der berühmteste Kunsthändler der Weimarer Republik, ein wichtiger Verleger („Der Querschnitt“, vgl. Wilmont Haacke: Flechtheims und Wedderkops „Der Querschnitt“. In: Publizistik 1987, S. 354-360) und bekannter Sportpromotor, ein Freund Max Schmelings.
Der Frontoffizier des ersten Weltkriegs (Ehrenkreuz für Frontkämpfer 1934) hatte u.a. 1910 auf der Hochzeitsreise nach Paris aus der Mitgift seiner Frau Betty, geborenen Goldschmidt, „frische Kubisten gekauft“. Er verließ 1933 sofort Deutschland und konnte seine Vermögensangelegenheiten nur sehr schnell regeln. Sein Geschäftspartner und Freund Daniel-Henry Kahnweiler half ihm. Flechtheim landete schließlich in London. Sein von Otto Dix markant ins Bild gesetztes scharfes Profil, vom Bildhauer Rudolf Belling minimalistisch auf Stirnbogen, Nase und Mund reduziert, wurde von den Nazis 1938 auf das Plakat der Hamburger Ausstellung zur „entarteten Kunst“ gesetzt. Flechtheim war bereits 1937 an den Folgen eines unsachgemäß behandelten Glatteis-Unfalls gestorben. Den Nazis war er „Kulturbolschewist“ und „Kunstjude“, er stand bei ihnen für „abgetakeltes Mäzenatentum“.
Ein einfacher Restitutionsfall ist die Sammlung Flechtheim nicht. „Der Fall Flechtheim, da sind sich alle einig, ist der wohl interessanteste und schwierigste. Der Grund dafür sind die weitreichenden Handelsbeziehungen Flechtheims. Seine Erfindungsgabe in Sachen Werbung und Geschäftsanbahnung. Der rege Leihverkehr, gezielte animierende Schenkungen, seine Transaktionen mit befreundeten Händlern. Welche Kunstwerke waren 1933 im Galerie-Besitz? Welche Bilder waren Kommissionsware, auf die gegebenen Falls die Künstler noch vertragliche Ansprüche hatten? Die Eigentumsfrage und die Rechtmäßigkeit der Käufe stehen im Mittelpunkt der Ermittlungen. Nicht alle Werke, die Flechtheim einmal als unverkäuflich deklarierte, blieben es. Die Weltwirtschaftskrise 1929 zwang ihn, auch das eine oder andere Werk aus seiner Privat-Sammlung für das Überleben des Geschäfts zu opfern.“
Teilweise sind von Markus Stötzel, dem Anwalt der Flechtheim-Erben, Restitutionsanträge gestellt. Vor drei Jahren wurde eigens eine Stelle für Provenienz-Forschung geschaffen, die teilweise schon erfolgreich im Sinne der Erben tätig geworden ist. Der Direktor des Museums Ludwig, Kaspar König, verspricht: „Wir werden alles offenlegen.“ Und Gerhard Finckh, der Leiter des Von der Heydt-Musueums betont: „Wir wollen kein Diebesgut an der Wand hängen haben. Aber wir haben auch nichts zu verschenken.“
Relativ unklar ist bisher die Zusammenarbeit Alfred Flechtheims mit Alex Vömel, der 1933 schon die Geschäfte der Firma führte. Hat er die politische Situation für sich genutzt, um sich Flechtheims Besitz ohne entsprechende Entschädigung anzueigenen? Tatsächlich ging die Zusammenarbeit Flechtheim-Vömel auch nach 1933 noch erfolgreich weiter. Offenbar hat Flechtheim mit Genehmigung der Reichskammer der bildenden Künste im Ausland gearbeitet und mit der deutschen Devisenstelle abgerechnet.
Privat verlief der Fall tragisch. Mehrfach besuchte Flechtheim nach 1933 seine Frau Betty in Deutschland. Zus Silberhochzeit unternahm das Paar 1935 eine Reise nach Rom und Florenz. 1936, im Jahr der Olympischen Spiele, wurden Flechtheims geschieden. Betty Flechtheim reiste zur Beerdigung ihres Mannes 1937 nach London und kehrte nach Deutschland zurück. Inzwischen hatte Flechtheim seinen in London lebenden Neffen, Alfred Hulisch/Hulton, als Alleinerben eingesetzt. „Musste sich Betty in Berlin um die Erfüllung des Testaments kümmern und konnte aus eigenen Mitteln eine Auswanderung nicht mehr finanzieren?“ Sie nahm sich angesichts ihrer bevorstehenden Deportation am 15. November 1941 mit einer Überdosis Schlaftabletten das Leben. Ihre Wohnung in der Düsseldorfer Straße wurde versiegelt und vom Deutschen Reich „verwertet“.
Auf Grund des 1952 gestellten Restitutionsantrags erhielt Alfred Hulton/Hulisch für die Fünf-Zimmer-Wohnung am 22. Mai 1954 eine Entschädigung von 20400 DM. Für die angenommenen zehn Gemälde wurde ein „Wiederbeschaffungswert“ von 8000 Mark angesetzt. „Die Zeugen benannten Maler wie Monet und Renoir, aber auch Matisse und Picasso.“ Das klingt für mich beschämend. Aber im Fall Flechtheim gibt es viele offene Fragen, die beantwortet werden müssen, damit es zu einer fairen Lösung und gegebenen Falls zu einer Rückgabe der Bilder kommt.
Ira Mazzoni schreibt: „Die Forschungsgemeinschaft für Restitutionsangelegenheiten rechnet bei den verbleibenden Bildern mit komplexer Herkunft noch mit mindestens einem Jahr intensivster Recherchen und hofft darauf, dass der Dortmunder Historiker Ottfried Daschner bald die Ergebnisse seiner langjährigen Forschungen veröffentlichen kann, die mit der Vorbereitung der legendären Flechtheim-Ausstellung 1987 in Münster und Düsseldorf begannen. Zu hoffen ist, dass sich auch die Quellenlage zur Galerie Vömel verbessert. Denn längst ist der Fall Flechtheim zum Fall Vömel geworden. Und der vermeintlich ‚größte Restitutionsfall seit Gründung der Bundesrepublik‘ ist vorerst ein gigantisches Forschungsprojekt zur Geschichte des deutschen Kunsthandels.“