517: Änderung des ZDF-Staatsvertrags – eine Lex Brender ?

Von Rundfunkpolitik (Rundfunk = Hörfunk und Fernsehen) verstehen nur wenige von uns etwas. Dabei werden auch hier Schlüssel zur Macht verteilt. Im Zweifelsfall vom Bundesverfassungsgericht. In seinen höchstrichterlichen Entscheidungen seit 1961 hat es den Rundfunk in Deutschland so konstruiert, wie wir ihn heute vorfinden. Im Zweifelsfall für die Rundfunkfreiheit, also für die Massenmedien. Das hat vielen nie gefallen. Insbesondere in der Union.

Nun haben die SPD-geführten Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz geklagt. Gegen den ZDF-Staatsvertrag. Der ZDF-Fernsehrat (77 Mitglieder) und der Verwaltungsrat (14 Mitglieder) seien verfassungswidrig zusammengesetzt. Nämlich zu staatsnah. Aber die SPD hat es auch schwer. Denn der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck ist Vorsitzender des Verwaltungsrats. Dort stellte in den letzten Jahrzehnten die SPD meistens den Vorsitzenden.

Bevor wir uns genauer mit dem Fall beschäftigen, ist es richtig, uns klarzumachen, dass viel von der Kritik am ZDF-Staatsvertrag gerade aus den Zeitungen und Zeitschriften stammt, deren Verlage das private Fernsehen machen (z.B. SAT 1 und RTL). Dies dürfen sie ja seit dem Niedersachsen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986. Seither haben wir einen dualen Rundfunk, das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem (ARD und ZDF) und privatem Rundfunk.

Die Kritik am ZDF stammt also überwiegend von der privaten Konkurrenz.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf es den privaten Rundfunk nur geben, „solange und so weit“ der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag erfüllt. Der besteht in

– Information,

– Kritik und Kontrolle,

– Bildung und Beratung,

-Unterhaltung.

Begonnen hatte der Streit um den privaten Rundfunk schon Ende der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Damals wollte Konrad Adenauer im Hörfunk, vor allem aber im Fernsehen, mehr CDU-Propaganda haben. Die deutschen Zeitschriften- und Zeitungsverleger (insbesondere Springer) wollten ihm dabei helfen (und Geld verdienen). 1961 unterband das Bundesverfassungsgericht dieses Vorhaben. Hauptsächlich weil dieses „Adenauer-Fernsehen“ zu staatsnah gewesen wäre. Beinahe angebunden an das Bundeskanzleramt. Das Bundesverfassungsgericht fügte hinzu, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle gesellschaftlich relevanten Gruppen zu Wort kommen müssten.

Erst 1986 durfte der Rundfunk auch privat sein, u.a. weil es nun viel mehr Frequenzen gab.

Aus dem „Adenauer-Fernsehen“ wurde 1963 das öffentlich-rechtliche ZDF. Angesiedelt im rheinland-pfälzischen Mainz. Die dortige Staatskanzlei hatte stets einen großen Einfluss auf die deutsche Rundfunk- und Medienpolitik. Von Anfang an saßen im ZDF-Fernsehrat und im ZDF-Verwaltungsrat zu viele Politiker, da sind sich alle Fachleute einig. Wie in den Rundfunk- und Verwaltungsräten der ARD auch (NDR, Radio Bremen, RBB, MDR, WDR, HR, SWR, BR, SR).

Etwa 40 %.

Das wird der Verfassungsforderung nach Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gerecht. Es sollte geändert werden. Die Angelegenheit wird dadurch nicht besser, dass es neben den schwarzen und roten Freundeskreisen noch „graue“ gibt, scheinbar unabhängige. Die sind im Zweifelsfall ebenfalls rot oder schwarz zuzuordnen.

Deutlich wird das insbesondere an der Personalpolitik. Den bisherigen Höhepunkt bei diesem häufigen Fehlverhalten lieferte der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Im Februar 2009 gab er bekannt, dass er den ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender ablehnte, obwohl der Intendant beabsichtigte, dessen Vertrag zu verlängern. Ein ungeheurer Vorgang. Brender war vorher u.a. dadurch aufgefallen, dass er Gerhard Schröder (SPD) nach der Bundestagswahl 2005 in der „Elefantenrunde“ gemaßregelt hatte. Ergebnis: Brenders Vertrag wurde nicht verlängert. Koch wurde Vorstandsvorsitzender einer Baufirma. Sehr, sehr schlimm.

2006 beschwerte sich Markus Söder (CSU) als bayerischer Minister, dass die CSU im ZDF nicht genügend Beachtung fände. 2012 versuchte CSU-Sprecher Hans-Michael Strepp, eine ZDF-Sendung über die SPD zu verhindern. Strepp musste zurücktreten.

Es ist also richtig, die Vertretung von Politikern im ZDF-Fernsehrat und im ZDF-Verwaltungsrat zu begrenzen. Das Bundesverfassungsgericht kann dazu eine Entscheidung fällen. Sie wird 2014 erwartet.

Aber lassen wir uns nicht unsere Perspektive von den Propagandisten des privaten Rundfunks vernebeln, die uns ja ihre „Volksverdummung“ schon heute in ihren Programmen liefern.

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