Am 23. März 1933 war die SPD die einzige Partei, die gegen das von den Nazis eingebrachte Ermächtigungsgesetz („Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“) gestimmt hat (Sven Felix Kellerhoff „Die Welt“ 23.3.13). Benötigt wurde eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit, die bestimmen sollte, dass die Gesetzgebungskompetenz vom Reichstag auf die Reichsregierung überging. Bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 hatten die Nazis nur 43,9 Prozent der Stimmen gewonnen. Sie benötigten also schon für eine einfache Mehrheit die 8 Prozent Stimmen der Konservativen von der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). Diese Konservativen waren
„Steigbügelhalter“ und Helfer
der Nazis. Es hatte am 4.2., 6.2., 17.2. und 28.2.1933 schon vier Notverordnungen gegeben. Die letzte davon war die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (die sogenannte „Reichstagsbrandverordnung“). Der Reichstag hatte am 27. Februar 1933 gebrannt. Bis auf den heutigen Tag streiten sich Wissenschaftler darüber, wer ihn angezündet hat, der niederländische Anarchist Marinus an der Lubbe alleine oder von den Nazis gedungene Täter. Mit der Notverordnung vom 28.2. wurden die in der Weimarer Verfassung festgelegten Grundrechte außer Kraft gesetzt. Ende März beherrschte die SA die Straßen in Berlin, und es waren die ersten Folterkeller der Nazis und erste noch improvisierte Konzentrationslager eingerichtet worden. So z.B. das in Dachau am 22. 3.1933.
Am 23. März tagt der Reichstag in der Krolloper. Die 81 Abgeordneten der Kommunisten (KPD) können an der Sitzung nicht teilnehmen. Sie sind entweder verhaftet, liegen zusammengeschlagen in Krankenhäusern oder sind untergetaucht. Manche sind bereits ins Ausland geflüchtet. Auch 26 sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete sitzen im Gefängnis oder sind geflohen. Im Regierungsviertel haben sich tausende Braunhemden versammelt, auch im Saal sind SA-Leute (darunter solche in der Reichstagsfraktion der NSDAP in Uniform). Die Nazis bedrohen die anderen Parteien. Innenminister Frick gibt bekannt, dass diejenigen, die gegen das Gesetz stimmen, dann „die Folgen“ zu tragen haben. Die Nazis verfügen über 340 der 647 Sitze. Sie bearbeiten die katholische Partei „Zentrum“. Sie möge zustimmen. Dafür werde die „Reichstagsbrandverordnung“ zurückgezogen. Was nie geschehen ist. Erst nach einer Kampfabstimmung beschließen die 72 Abgeordneten des „Zentrums“ ihre Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz. Auch die 5 Parlamentarier der Liberalen diskutieren hart. Theodor Heuß argumentiert gegen das Gesetz, als er sich aber nicht durchsetzen kann, stimmt der spätere Bundespräsident für das Gesetz.
Die 94 Abgeordneten der SPD sind sich einig. Sie wollen gegen das Gesetz abstimmen. Ihr einziger politischer Führer, der noch im Lande geblieben ist, Otto Wels, soll im Reichstag sprechen. Er gilt nicht gerade als ein brillanter Rhetor. Und er ahnt nicht, dass seine Rede und die anschließende Abstimmung die größte Stunde der SPD in ihrer langen Geschichte (und bis auf den heutigen Tag) werden wird. Wels formuliert klar:
„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“
Er beschließt seine knapp siebenminütige Rede mit den Worten: „Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung. Ihr Bekennermut, ihre ungebrochene Zuversicht verbürgen eine hellere Zukunft.“
Die sozialdemokratischen Abgeordneten stimmen geschlossen gegen das Ermächtigungsgesetz.
Die Abgeordneten von „Zentrum“, „Bayerischer Volkspartei“, „Christlich-sozialem Volksdienst“ und „Staatspartei“ (Liberale) stimmen neben den Nazis und den Konservativen für das Ermächtigungsgesetz. Die Nazis können nun politisch nach Belieben schalten und walten.
In diesem Zusammenhang kann mit dem Märchen aufgeräumt werden, die Nazis seien in erster Linie von den Arbeitern gewählt worden. Dafür gibt es zwei Belege.
1. Unter den NSDAP-Parteimitgliedern 1933 sind 28,1 Prozent Arbeiter (Bevölkerung: 45,9 %), 25,6 Prozent Angestellte (Bevölkerung 12,0 %), 20,7 Prozent Selbständige (Bevölkerung 9,0 %), 8,3 Prozent Beamte (Bevölkerung 5,1 %), Bauern 14,0 Prozent (Bevölkerung 10,6 %), Sonstige 3,3 Prozent (Bevölkerung 17,4 %).
2. Bei den Reichstagswahlen von 1928 bis 1933 haben die SPD und die KPD ihre Stimmanteile etwa gehalten. 1933 sind sie geringfügig zurückgegangen. „Zentrum“ und „Bayerische Volkspartei“ halten sich etwa, die DNVP nimmt leicht ab. Die bürgerlichen Mittelstandsparteien (darunter die „Deutsche Volkspartei“/DVP und die „Deutsche Demokratische Partei“/DDP)
verlieren zwischen 1928 und Juli 1932 rund 80 Prozent ihrer Wähler,
größtenteils an die NSDAP. Der Zulauf für den Nationalsozialismus kommt aus der bürgerlichen Mitte. Unter dem Durchschnitt liegt der Stimmenanteil der NSDAP in den Gebieten mit überwiegend katholischer Bevölkerung.