3964: Bei Audi wird gegendert.

Bei Audi gibt es seit 2021 einen Genderleitfaden. Gegen den hatte ein Mitarbeiter geklagt, der allerdings bei VW arbeitet. Er störte sich an Genderformen wie dem Unterstrich (_). Er forderte, dass Audi ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit Gender-Gaps mehr zusenden solle – und bei Verstößen 100.000 Euro. Das wies das Ingolstädter Landgericht zurück.

In den meisten Fällen gehen einschlägige Klagen gerade in die andere Richtung. Frauen und nicht-binäre Personen empfinden es etwa als Zumutung beim generischen Maskulinum nur mitgemeint, aber nicht genannt zu werden. Das Gericht sah keine Persönlichkeitsrechte des Klägers als verletzt an. Ebenso keinen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Kläger will erst einmal die ausführliche Urteilsbegründung abwarten. Er schließt weitere Schritte nicht aus.

Audi begrüßt das Urteil. Nach einer Umfrage des Ifo-Instituts gab 2021 jedes dritte Unternehmen an zu gendern. Von den 40 DAX-Konzernen antwortete im Juni 2022 jedes vierte Unternehmen, es verfüge über verbindliche Regeln zur genderneutralen Sprache (Christina Kunkel, SZ 30./31.7.22; Meredith Haaf, SZ 30./31.7.22).